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Juristische Fakultät - Fachschaft Jura

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten fragen rund ums Jurastudium:

Im ersten Semester gibt es Übungsklausuren in den sog. Konversatorien, diese sind nicht verpflichtend, stellen aber eine sehr sehr gute Übung für die tatsächlich relevanten Klausuren dar.
Am Ende des ersten Semesters stehen jeweils eine Klausur im Grundkurs Strafrecht I und Grundkurs Öffentliches Recht I auf dem Plan. Diese Klausuren sind Zulassungsklausuren zur Zwischenprüfung, welche in der Regel im Anschluss an das dritte Semester geschrieben werden. Die Zulassungsklausur im BGB muss im zweiten Semester geschrieben werden. Im ersten wird nur eine Übungsklausur angeboten, die jedoch nicht bewertet wird.
Um zur Zwischenprüfung zugelassen zu werden muss man in jedem der genannten Fachbereiche eine Klausur bestehen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese nicht nur nach dem ersten, sondern auch nach dem zweiten Semester zu schreiben (Bezieht sich nur auf Öffentliches Recht und Strafrecht. Hier jedoch dann im jeweiligen Grundkurs II).

Konversatorien sind Übungsveranstaltungen in denen das in den Vorlesungen erlernte Wissen „praktisch“ auf Fälle übertragen wird um diese letztlich zu lösen und um gut auf die Semesterabschlussklausuren vorbereitet zu sein.

Grundsätzlich können Klausuren wiederholt werden.

Bei BGB verhält es sich so, dass IIa und IIb im 3. Semester wiederholt werden können. Eine Klausur im Grundkurs I gibt es zwar, diese ist aber nicht studienverlaufsrelevant sondern nur eine Orientierungsklausur.

Bei ÖR verhält es sich so, dass im 3. Semester die Erstsemesterklausur wiederholt werden kann, je nachdem, ob im WS oder SS begonnen wird, ist das ÖR I oder ÖR II.

Bei StraR verhält es sich so, dass SR I im 2. und 3. Semester wiederholt werden kann und SR II im 3. Semester.

Bei der Zwischenprüfung kann eine Klausur im Grundlagenfach und in einem Hauptfach zweimal wiederholt werden.

Das entsprechende Gesetzbuch und, jedoch nicht verpflichtend, einen Klausurblock, der unter anderem auch günstig in der Fachschaft erworben werden kann.

Die Anmeldung zu Klausuren erfolgt online über SB@Home. Hinweise welches die richtige Klausur ist gibt es vom Professor in der jeweiligen Vorlesung.

Die erste Hausarbeit ist die Hausarbeit für Anfänger. Diese wird sowohl im Zivilrecht als auch im Öffentlichen Recht angeboten. Geschrieben und bestanden werden müssen beide. Es wird empfohlen, die Hausarbeit im Zivilrecht zwischen erstem und zweitem Semester zu schreiben.

Das Studiendekanat.

Ja. Jedoch muss was Kommentierungen und Randbemerkungen auf die Einschränkungen diesbezüglich in der Prüfungsordnung geachtet werden.

Nein.

Es werden grundsätzlich ein BGB, ein Grundgesetz und ein Strafgesetzbuch benötigt, idealerweise in der aktuellen Auflage. Weitere Hinweise und Literaturvorschläge werden von den Professoren in den ersten Vorlesungen bekannt gegeben.

Grundsätzlich Nein! Es empfiehlt sich vielmehr sich zuerst intensiv in die vorgeschlagenen Bücher einzulesen und dann selbst zu entscheiden welches einem persönlich am meisten zusagt. In der Regel reicht ein Buch pro Fach. Jedoch können Bücher auch für längere Zeit in der Lehrbuchsammlung der Universitätsbibliothek ausgeliehen werden.