Fachschaftenrat
Art. 52 Mitwirkung der Studierenden, Studierendenvertretung
[…]
Der Fachschaftenrat besteht aus den Vertretern und Vertreterinnen der Studierenden in den Fakultätsräten; verdoppelt sich die Zahl der Vertreter und Vertreterinnen
im Fakultätsrat nach Art. 31 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 oder Art. 34 Abs. 2 Satz 2, gehören dem Fachschaftenrat nur die Vertreter und Vertreterinnen der Studierenden an, auf die bei der Wahl des Fakultätsrats die beiden ersten Sitze entfallen.
[…]
Der Fachschaftenrat ist der Zusammenschluss der gewählten Vertreter aller Fachschaften der Universität Würzburg im genaueren der Sprecher/in und der/des stellvertretenden Sprechers/Sprecherin.
Dort werden Probleme und Fragen besprochen die in allen Fakultäten auftreten wie beispielsweise Organisation von Erstietagen und gemeinsamen Projekten.
Weiterhin stellt der Fachschaftenrat durch seine Mitglieder 50% des studentischen Konvents und nimmt somit eine entscheidene Rolle in der studentischen Mitbestimmung der Universität Würzburg ein.
Im Gegensatz zum studentischen Konvent sind hier keine Mitglieder politischer Hochschulgruppen vertreten. Aus dem Fachschaftenrat heraus existiert zur besseren Vernetzung der Fachschaftsmitglieder der Universität Würzburg das Fachschaftsvernetzungstreffen, bei dem regelmäßig einmal im Monat Mitglieder aller Fachschaftsvertretungen und Fachschaftsinitiativen zwecks besserer Vernetzung und Kommunikation zwischen den Fachschaften.