Deutsch Intern
Juristische Fakultät - Fachschaft Jura

Studentischer Konvent

Art. 52 Mitwirkung der Studierenden, Studierendenvertretung

[…]
(4) 1Die Aufgaben des studentischen Konvents und
des Sprecher- und Sprecherinnenrats sind
1. die Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen
und sozialen Belange der Studierenden der
Hochschule,
2. fakultätsübergreifende Fragen, die sich aus der
Mitarbeit der Vertreter und Vertreterinnen der
Studierenden in den Hochs
chulorganen ergeben,
3. die Förderung der geistigen, musischen und sportlichen
Interessen der Studierenden,
4. die Pflege der Beziehungen zu deutschen und ausländischen
Studierenden
.


Die Vertreter und Vertreterinnen der Studierenden in den Hochschulorganen sind an Beschlüsse oder Weisungen des studentischen Konvents oder des Sprecher- und Sprecherinnenrats nicht gebunden.
Der Sprecher- und Sprecherinnenrat führt die Beschlüsse des studentischen Konvents aus. Die laufenden Angelegenheiten können diesem zur selbstständigen
Erledigung übertragen werden. 5Der Sprecher- und Sprecherinnenrat hat gegenüber dem studentischen Konvent Bericht über seine Tätigkeit, insbesondere
über die Verwendung der Haushaltsmittel, zu erstatten; der studentische Konvent kann hierüber beraten.

Der studentische Konvent ist eine übergreifende zusammenarbeit aus politischen hochschulgruppen und fachschaften im interesse der studierenden. Er  arbeitet als höchstes gremium der Studierendenvertretung mit Hochschulleitung, Präsidialkommision und Senat zusammen. Wir bilden interne Ausschüsse, die sich z.B. auf Mitbestimmung konzentrieren.