Qualitätsziele in Studium und Lehre
Qualitätsziele in Studium und Lehre an der Juristischen Fakultät
Die Qualitätsziele in Studium und Lehre an der Juristischen Fakultät der JMU stehen im Einklang mit dem Leitbild der Universität („Veritati“). Die Juristische Fakultät ist davon überzeugt, dass gutes Lernen und Lehren wesentlich aus der Forschung heraus vollzogen werden muss und nur in enger Verzahnung mit den wissenschaftlichen Aufgaben und Projekten der Institute und Lehrstühle erfolgreich sein kann. Dies gilt unbeschadet des Umstandes, dass die Prüfungsgebiete für die Erste Juristische Prüfung gesetzlich vorgeschrieben sind und deshalb die Fakultät auch diese Rechtsgebiete umfänglich und auf der Grundlage des neuesten Wissensstandes unterrichtet.
Die genannten Gütesiegel des akademischen Lehrens und Lernens im Bereich der Rechtswissenschaft lassen sich – ähnlich wie dies für die JMU gilt – in vier Leitideen unterteilen.
1. Erkenntnis und fachspezifische Arbeitstechnik
Die gesellschaftliche Aufgabe der Juristischen Fakultät ist es, Grundlagenkenntnisse und spezifisches Fachwissen auf der Basis der aktuellsten Erkenntnisse zu generieren, zu bewahren und an die nachwachsende Generation weiterzugeben. Streben nach Erkenntnis ist daher die oberste Verpflichtung der Fakultät. In gleicher Weise wie die Forschung orientiert sich auch die Lehre an der Juristischen Fakultät am neuesten Wissensstand. Die Lehrenden an der Juristischen Fakultät sind stets aktiv in Forschungsprozesse einbezogen, die sie an die Studierenden – dem Ausbildungsstand entsprechend – weitergeben. Darüber hinaus werden alle Rechtsgebiete, die gemäß den gesetzlichen Grundlagen Prüfungsstoff der Ersten Juristischen Prüfung sind, umfänglich und unter besonderer Berücksichtigung der Grundlagenfächer sowie der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung unterrichtet.
Außerdem widmet sich die Juristische Fakultät der fachspezifischen Aufgabe, den Studierenden die besonderen Arbeitstechniken („Gutachtenstil“) und wissenschaftlichen Arbeitsmethoden der Rechtswissenschaft zu vermitteln. Dabei wird stets Wert gelegt auf die systematische Verknüpfung verschiedener Rechtsgebiete sowie auf die rechtsphilosophischen und rechtshistorischen Grundlagen. Auch rechtsvergleichende, interkulturelle und interdisziplinäre Perspektiven werden, wo sinnvoll, eingesetzt, um analytische Denkweise, strukturiertes Darstellungsvermögen sowie Judiz der Studierenden zu schulen.
Ein akademisches rechtswissenschaftliches Studium zielt niemals auf bloß lernbare Kenntnisse ab. Vielmehr muss eine Juristische Fakultät auch Urteilskraft, Wertebewusstsein und interkulturelle Sensibilität fördern, damit das erworbene Wissen reflektiert und kritisch umgesetzt wird. Nur dann können die verantwortlichen Positionen in den verschiedenen juristischen Bereichen, die die Absolventinnen und Absolventen einmal einnehmen sollen, adäquat ausgefüllt werden.
2. Ausbildung und Bildung
Die Juristische Fakultät bildet für hochqualifizierte Rechtsberufe aus und legt den wesentlichen Grundstein für den anschließenden Juristischen Vorbereitungsdienst und die Befähigung zum Richteramt. Das grundständige Studium der Rechtswissenschaften, das die Vorgaben der JAPO umsetzt, wird durch sieben universitäre Schwerpunktbereiche, die als Wahlpflichtfächer vorgesehen sind, durch ein (fakultatives) Begleitstudium im Europäischen Recht und durch den Erwerb fachspezifischer Fremdsprachenkenntnisse vertieft und ergänzt. Im Anschluss an die Erste Juristische Prüfung besteht für die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen zudem die Möglichkeit zum Erwerb eines LL.M. Eur. Auch fördert die Juristische Fakultät den Erwerb praktischer Kenntnisse und ist vielfältig national wie international vernetzt. Diese Vernetzung bietet den Studierenden verschiedene Möglichkeiten, Praktika zu absolvieren und Auslandserfahrungen – etwa im Rahmen des Erasmus-Programms – zu sammeln, was die Fakultät nachhaltig unterstützt.
Über den Erwerb von Fachkenntnissen und Fachkompetenzen hinaus ist die Juristische Fakultät bestimmten inhaltlichen Wertvorstellungen verbunden. Dazu zählen etwa die Bereitschaft zur Kommunikation und zum Dialog, wissenschaftliche Redlichkeit und Fairness, Seriosität und Verantwortungsgefühl, Begeisterung für die Sache und Leistungswille. Akademisches Lernen schult nicht nur kognitive Fähigkeiten, Kompetenzen und Urteilsvermögen, sondern strebt zugleich danach, die Persönlichkeit zu bilden. Neben analytischem Denken werden Selbstständigkeit und Problembewusstsein, Teamfähigkeit, interkulturelle Sensibilität, Verantwortungsbereitschaft, Toleranz, Gestaltungswille und kritische Selbstreflexion gefördert.
3. Fakultät als Teil der "Universitas"
Die Juristische Fakultät versteht sich primär als Fakultät, die ihre Studierenden auf die Erste Juristische Prüfung nach den Vorgaben der JAPO umfänglich vorbereitet. Darüber hinaus ermöglicht die Fakultät den Erwerb eines Bachelors im Öffentlichen Recht und im Privatrecht (beide als Nebenfach) sowie ein Aufbaustudium im Europäischen Recht (Abschluss: LL.M. Eur), das auch Absolventinnen und Absolventen der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät offensteht. Ferner beteiligt sich die Juristische Fakultät am Masterstudiengang „Mittelalter und Frühe Neuzeit“. Damit trägt die Fakultät der Interdisziplinarität, der fakultätsübergreifenden Zusammenarbeit und der Vielfalt der Studiengänge an der JMU Rechnung.
Die Juristische Fakultät versteht sich zudem als Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden. Dies schlägt sich nieder in der dialogisch-kooperativen Grundorientierung der Lehrenden sowie in der Beteiligung der Studierenden an der Qualitätssicherung der Lehre durch regelmäßig durchgeführte Evaluationen.
4. "Lebendige Lehre"
Schon die Dynamik der Gesellschaft im Wandel der Zeiten macht es unumgänglich, dass Lehre auch ein „lebendiges System“ ist. Obgleich die Grundstrukturen der juristischen Dogmatik über Jahrzehnte, gar Jahrhunderte hinweg zahlreiche Konstanten aufweisen und auch die juristischen Grundlagenfächer von unvermindert hoher Bedeutung geblieben sind, verschieben und verändern sich manche Einzelthemen anhand von Europäisierung und Internationalisierung der Rechts-ordnung im Laufe der Zeit. Dieser Entwicklung tragen die grundständigen Lehrveranstaltungen ebenso Rechnung wie die Schwerpunktbereichsveranstaltungen und der Fächerkanon zum Begleitstudium im Europäischen Recht.
„Lebendige Lehre“ bedeutet für die Juristische Fakultät ferner, dass die Lehrenden neben höchster Fachkompetenz auch das Streben mitbringen, Wissen weiterzugeben. Dies sollte durch pädagogisches Einfühlungsvermögen, Aufgeschlossenheit gegenüber hochschuldidaktischen Erkenntnissen, Bereitschaft zur Selbstüberprüfung und ggf. zur Weiterbildung geschehen. Die Fakultät wünscht sich aber auch Studierende, die motiviert, wissbegierig und leistungsbereit sind, die eigenverantwortlich lernen, die nach Bildung und persönlicher Weiterentwicklung verlangen und die nicht zuletzt die Bereitschaft mitbringen, aktiv in den Lehrveranstaltungen zu partizipieren. Solche Einstellungen der Lehrenden und Studierenden lassen sich freilich nicht verordnen; sie gedeihen nur in günstigem Klima. Ein solches Klima und damit die Freude am gemeinsamen Lernen und Lehren zu erhalten und zu fördern, ist daher ein Hauptanliegen der Juristischen Fakultät.
Maßnahmen zur Umsetzung der Qualitätsziele - Regelmäßige Lehrevaluationen
- Intensive, strukturierte und umfängliche Examensvorbereitung (Examenskurse; Probeklausuren und Probeexamen; Simulation von mündlichen Prüfungen; Examensvorbereitung in Kleingruppen; „Klausurenklinik“)
- Breitgefächerte Information und Beratung über Studiengang, Prüfungen, Abschlüsse, Auslandsaufenthalte; studentenfreundliche Verwaltung
- Weiterentwicklung von Mentoren- und Tutorenprogrammen
- Weitere Verbesserung der Einführungsangebote zum Studienbeginn – auch in Zusammenarbeit mit den Juristen Alumni
- Noch stärkere Einbeziehung von besonderen Angeboten zur Sicherung interdisziplinärer und interkultureller Kompetenzen
- Weitere Verbesserung der Angebote computergestützten Lehrens und Lernens (vhb, Casetrain, WueCampus)
- Weitere Verbesserung der technischen Unterstützung des Studiums (z.B. Informations-Bildschirmsystem; Möglichkeiten der Kursbelegung online)
- Einbeziehung renommierter Praktiker (etwa Richter an den obersten Gerichtshöfen des Bundes) in die akademische Lehre