Besuch des Kartellsenats des BGH
05/15/2013Ein Bericht
Am 30. April 2013 besuchte eine Gruppe bestehend aus 15 Doktoranden und Studenten unter der Leitung der Prof.es Bien und Doganoglu den Kartellsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe. Nach einer kurzen Einführung durch den RiLG und wissenschaftlichen Mitarbeiter am BGH Dr. Jan Tolkmitt besuchten wir um 9 Uhr die erste Verhandlung. Der Sitzungssaal war kleiner und die Atmosphäre lockerer als wir uns das im Voraus vorgestellt hatten. Mit den Worten „der hohe Senat“, ausgerufen durch eine Mitarbeiterin des Sicherheitsdienstes, betrat der Kartellsenat unter dem Vorsitz von Prof. Bornkamm den Raum.
Im Rahmen der beiden Verhandlungen wurde deutlich, wie stark das Kartellrecht in andere Rechtsgebiete eingebettet wird. So handelte es sich in der ersten Verhandlung vordergründig um einen Kartellrechtsverstoß, das eigentliche Problem fußte aber im allgemeinen Verwaltungsrecht (KZR 62/11). Eine zivilrechtlich gefärbte Problemstellung beschäftigte den Kartellsenat bei der zweiten Verhandlung. Dabei stand die Frage im Raum, ob die Europäische Kommission bei der Bebußung eines Kartellrechtsverstoßes auch Vorgaben hinsichtlich des Innenrechtsausgleichs vorzunehmen hat bzw. was passiert, wenn sie dies nicht tut (KZR 15/12).
Neben den Nachfragen des Senats, die den Sachverstand seiner Mitglieder immer wieder hervorblitzen ließ, stach ein eigentlicher Nebendarsteller während beider Verhandlungen besonders hervor: Herr Dr. Jörg Nothdurft, Leiter der Abteilung „Prozessführung und Recht“ des Bundeskartellamts. Ihm kam die Rolle des das Gericht beratenden amicus curiae zu. In seinen klar strukturierten und rhetorisch brillanten Vorträgen verstand er es, den Fall in all seinen Facetten zu beleuchten und brachte dabei interessante Aspekte in die Verhandlung mit ein, die bei allen Parteien Beachtung fanden und im weiteren Verhandlungsverlauf immer wieder aufgegriffen wurden.
Nach einer ausgiebigen Mittagspause und Führung über das Gelände des Gerichtshofs stellte sich der Senat in geschlossener Runde den Fragen der Gruppe. Mit seinen Antworten gab uns Prof. Bornkamm einen tiefen Einblick in die Arbeitsweise des Hohen Gerichts. Einziger Wermutstropfen: die Urteile konnten aufgrund der Komplexität der Probleme nicht mehr am selben Tag verkündet werden. Die Verkündung der Urteile ist auf den 9. Juli datiert.
Julian Heim