Die Zukunft privater Kartellschadensersatzklagen nach dem Richtlinienentwurf der Kommission vom 11. Juni 2013
10/06/2013Präsentationen und Photos vom 7. Studientag am 26.9.2013 jetzt online
Private Schadensersatzklagen wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht gehören zu den Dauerbrennern auf der Agenda der Europäischen Kommission. Mit der Veröffentlichung
eines Richtlinienentwurfs am 11. Juni 2013 (COM(2013)404) scheint das Vorhaben nunmehr auf der Zielgeraden angelangt zu sein. Der Text enthält
u.a. Regeln über die Offenlegung von Beweismitteln, die Bindungswirkung von Entscheidungen der mitgliedsstaatlichen Behörden, die gesamtschuldnerische
Haftung der Kartellanten, die Hemmung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen, die Schadensweiterwälzung, die einvernehmliche Streitbeilegung und den
Schutz der Kronzeugen. Eine begleitende Mitteilung spricht das Thema der Ermittlung des Schadensumfangs an (ABl. 2013 Nr. C 167, S. 19 ff.). Den Kollektiven
Rechtsschutz handelt die Kommission in einer Empfehlung (C(2013) 3539) ab.
Bereits 2009 hat der Studienkreis Wettbewerb und Innovation sich noch in Tübingen auf der Grundlage des vorbereitenden Weißbuchs mit wichtigen Einzelfragen aus dem Bereich »Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts« beschäftigt (Kartellrechtsdurchsetzung durch private Schadenersatzklagen?, Nomos 2010). Der 7. Studientag fand am 26. September 2013 in Würzburg statt. Er diente der Vertiefung weiterer, aktuell besonders umstrittener Aspekte des privaten Rechtsschutzes.
Programm: (für die Präsentationen bitte auf die Vortragstitel klicken!)
10h30 | Der Richtlinienentwurf für Kartellschadensersatzklagen – Grundprinzipien, Hintergründe und einzelne Problemschwerpunkte Filip Kubík, Policy Analyst, Referat Private Rechtsdurchsetzung, Europäische Kommission, Brüssel Kommentar aus der Sicht der Bundesregierung Dr. Christine Lehmann, Referat IB2 - Wettbewerbs- und Verbraucherpolitik, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Berlin | |
11h30 | Kaffeepause | |
12h00 | Die haftungsrechtliche Berücksichtigung von Vergleichen über den Kartellschadensersatz RA Dr. Ulrich Denzel, LL.M., Gleiss Lutz, Stuttgart | |
13h00 | Mittagessen bei Peppino (Paradeplatz 2) | |
14h15 | Der Kronzeuge im Kartellschadensersatzprozess: Schutz vor Akteneinsicht und haftungsrechtliche Privilegierung im Außen- und Innenverhältnis Sarah Cannevel, Bundeskartellamt, Sonderkommission Kartellbekämpfung, Bonn RA’in Dr. Lilly Fiedler, Freshfields Bruckhaus Deringer, Berlin Dr. Carsten Krüger, LL.M., CDC Cartel Damage Claims, Brüssel | |
15h45 | Kaffeepause | |
16h15 | Die den Richtlinienentwurf begleitenden Dokumente Bestimmung der Schadenshöhe RA Dr. Jochen Bernhard, Maître en Droit, Menold Bezler, Stuttgart War da nicht noch etwas? Zum kollektiven Rechtsschutz im Kartellrecht RA Dr. Rolf Hempel, CMS Hasche Sigle, Stuttgart | |
18h00 | Führung durch den Hofkeller (Treffpunkt: Brunnen, Residenzplatz) | |
19h15 | Abendessen im Bürgerspital, Häckerstube (Theaterstraße 19) |
Hier geht es zum Tagungsbericht von RA Dr. Rolf Hempel.
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