Gastvortrag "Kartellbußgeldrecht"
12/02/2014RA Dr. Ulrich Denzel, Gleiss Lutz, referiert am 3.12.2014 im Rahmen der Ringvorlesung Kartellrecht
Nachdem in den vergangenen beiden Veranstaltungen die Rechtsfolgen von Kartellverstößen auf dem Gebiet des Privatrechts vorgestellt wurden (Folien Dr. Rombach, Folien Dr. Hempel), spricht Herr Rechtsanwalt Dr. Ulrich Denzel, LL.M. (Chicago), Partner der Kanzlei Gleiss Lutz in Stuttgart, am Mittwoch, 3.12.2014 über die bußgeldrechtlichen Konsequenzen von Kartellverstößen. Einschlägig sind § 81 GWB und Art. 23 VO 1/2003. Die große praktische Relevanz des Themas erklärt sich aus der Höhe, die Kartellbußgelder in vielen Fällen erreichen. Dreistellige Millionenbeträge sind keine Seltenheit. Erst am 26. Februar 2013 hat der BGH das bis dahin vom Bundeskartellamt in Anlehnung an die europäische Praxis zugrunde gelegte Modell zur Berechnung von Kartellbußgeldern ("nach oben offene Bußgeldskala") für verfassungswidrig erklärt (Urteil "Grauzement"). Das Bundeskartellamt hat seine Bußgeldleitlinien entsprechend überarbeitet. Unternehmen, die einem Bußgeld entgehen wollen, können von der sog. Kronzeugenregelung Gebrauch machen, die sowohl von der Europäischen Kommission (Mitteilung) als auch vom Bundeskartellamt (Bekanntmachung) für reuige, kooperationswillige Kartellsünder angeboten wird.
Es folgen sechs weitere Veranstaltungen im Rahmen der Ringvorlesung Kartellrecht, die im Wintersemester 2014/2015 von Kartellrechtspraktikern aus den verschiedensten Bereichen gestaltet wird.
Alle Interessierten, insbesondere Studierende aus dem SPB 3 (Europäischer und Internationaler Rechts- und Wirtschaftsverkehr) sowie aus dem Würzburger Begleit- und Aufbaustudium im Europäischen Recht, sind herzlich eingeladen.
Nähere Informationen: Matthias Keller und Per Rummel, wiss. Mitarbeiter am LS Prof. Bien.
Das Skriptum begleitet die Vorlesung.