Mitverschulden des Fahrradfahrers ohne Helm?
10/14/2014Beitrag von Dr. Patrick Meier und Felix Jocham in VersR 2014, 1167-1172
Keine Helmpflicht durch die Hintertür: zumindest vorerst. In seiner Grundsatzentscheidung vom 17.06.2014 kassierte der BGH – VI ZR 281/13 – ein Urteil des OLG Schleswig, das erstmals einen Schadensersatzanspruch einer Radfahrerin wegen Mitverschuldens um 20 Prozent kürzte, da diese im Unfallzeitpunkt keinen Helm trug. Ein deutliches „Nein“ zur Helmpflicht ist die Entscheidung des BGH – entgegen den Darstellungen in den Medien – indes keineswegs. Stattdessen bleiben auch nach dem Urteil noch viele Fragen unbeantwortet. Der Beitrag von Meier und Jocham sucht Antworten zu diesen Fragen, indem er zu den Wurzeln der Debatte zurückkehrt und deren Verlauf bis zur jüngsten Entscheidung des BGH beleuchtet. Den Kern der Darstellung bildet die kritische Auseinandersetzung mit der Lösung des BGH und den daraus resultierenden Folgen für die Praxis, die in einen alternativen Lösungsvorschlag der Autoren mündet.
Dr. Patrick Meier ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Harke.
Felix Jocham ist studentische Hilfskraft am Lehrstuhl von Prof. Dr. Bien.