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"Preissetzung an Tankstellen zwischen Kartellverbot und impliziter Koordinierung"

11/11/2014

Gastvortrag von Sandro Gleave, Leiter Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt, im Rahmen der Ringvorlesung Kartellrecht HINWEIS: Folien zum Vortrag jetzt online

Seit der Sektoruntersuchung Kraftstoffe (2011) des Bundeskartellamts ist die Diskussion um die Preissetzung an Tankstellen nicht zur Ruhe gekommen. Die Interpretationen bewegen sich zwischen den Polen Verstoß gegen das Kartellverbot und wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstandender impliziter Koordinierung der Mineralölkonzerne. Zwischenzeitlich hat der Gesetzgeber beim Bundeskartellamt die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe eingerichtet (§ 47k GWB 2013). Sie erleichtert es nicht nur dem Bundeskartellamt, etwaige wettbewerbswidrige Verhaltensweisen aufzudecken und zu sanktionieren, sondern sie ermöglicht es den Autofahrern, aktuelle Benzinpreise zu erfragen und ihr Tankverhalten danach einzurichten (hier). 

Der Leiter der Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt, Herr Sandro Gleave, Dipl.-Vw. Dipl. Math., referiert am Mittwoch, 12.11.2014, um 16 hct in HS II der Alten Universität über Mechanismen der Preissetzung an Tankstellen. Es folgen neun weitere Veranstaltungen im Rahmen der Ringvorlesung Kartellrecht, die im Wintersemester 2014/2015 von Kartellrechtspraktikern aus den verschiedensten Bereichen gestaltet wird. 

Alle Interessierten, insbesondere Studierende aus dem SPB 3 (Europäischer und Internationaler Rechts- und Wirtschaftsverkehr) sowie aus dem Würzburger Begleit- und Aufbaustudium im Europäischen Recht, sind herzlich eingeladen.

Nähere Informationen: Matthias Keller und Per Rummel, wiss. Mitarbeiter am LS Prof. Bien.

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