Schadensersatzklagen wegen Verstoßes gegen das Kartellrecht
06/11/2013Kommmission veröffentlicht Richtlinienvorschlag
http://ec.europa.eu/competition/antitrust/actionsdamages/proposed_directive_en.html
Aus der Pressemitteilung:
"In dem Vorschlag ist eine Reihe von Maßnahmen zur Erleichterung von Schadensersatzklagen vorgesehen:
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Die einzelstaatlichen Gerichte erhalten die Befugnis, die Offenlegung von Beweismitteln durch Unternehmen anzuordnen, wenn Opfer Schadensersatz verlangen.
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Die Entscheidungen einzelstaatlicher Wettbewerbsbehörden, mit denen eine Zuwiderhandlung festgestellt wird, stellen vor den Gerichten aller Mitgliedstaaten einen Beweis für das Vorliegen der Zuwiderhandlung dar.
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Die Vorschriften über die Verjährungsfristen, d. h. die Zeiträume, in denen Opfer eine Schadensersatzklage erheben können, werden klarer gefasst. Dadurch wird insbesondere sichergestellt, dass die Opfer wirksam Schadensersatz verlangen können, sobald eine Zuwiderhandlung von einer Wettbewerbsbehörde festgestellt wurde.
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Die Haftungsvorschriften für Fälle, in denen auf einer Zuwiderhandlung beruhende Preiserhöhungen in der Vertriebs- oder Lieferkette „weitergegeben“ wurden, werden präzisiert. In der Praxis wird dadurch gewährleistet, dass diejenigen, die einen Schaden erlitten haben, am Ende auch den Schadensersatz erhalten.
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Vorschriften zur Erleichterung einvernehmlicher Regelungen werden eingeführt, um eine schnellere und kostengünstigere Beilegung von Streitigkeiten zu ermöglichen."
Der Aspekt der Sammelklagen wird in dem RiLi-Entwurf ausgespart.
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