Seminarveranstaltung mit Dr. Bulst, LL.M., Europäische Kommission (Brüssel)
01/13/2012Das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung (Art. 102 AEUV) im Lichte des More Economic Approach – Aktuelle Entwicklungen im europäischen Kartellrecht
Seit gut zehn Jahren durchläuft die europäische Wettbewerbspolitik einen tiefgreifenden Reformprozess hin zu einem stärker ökonomisierten Verständnis des Kartellrechts (More economic approach). Bisheriger Schluss- und Höhepunkt des Reformprozesses ist die Neuausrichtung der Missbrauchsaufsicht. Sie findet ihren Niederschlag in den „Erläuterungen zu den Prioritäten der Kommission bei der Anwendung von Artikel 82 des EG-Vertrags [jetzt Art. 102 AEUV] auf Fälle von Behinderungsmissbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen“ (ABl. 2009 C 45/7). Danach will die Europäische Kommission zukünftig die konkreten wettbewerblichen Auswirkungen bestimmter Verhaltensweisen im Rahmen einer Einzelfallanalyse untersuchen. Zwischenzeitlich liegen zu den wichtigsten Missbrauchsformen Entscheidungen der europäischen Gerichte vor. Sie weichen teilweise von dem von der Kommission verfolgten auswirkungsorientierten Ansatz ab. Knapp drei Jahre nach der Veröffentlichung der Prioritätenmitteilung bietet das Seminar Gelegenheit, eine erste kritische Bilanz zu ziehen. Neben Herrn Dr. Bulst werden weitere Gäste aus der Praxis die Seminardiskussionen bereichern.
Das Seminarprogramm finden sie hier.