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Seminarveranstaltung mit Dr. Bulst, LL.M., Europäische Kommission (Brüssel)

01/13/2012

Das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung (Art. 102 AEUV) im Lichte des More Economic Approach – Aktuelle Entwicklungen im europäischen Kartellrecht

Seit gut zehn Jahren durchläuft die europäische Wettbewerbspolitik einen tiefgreifenden Re­formprozess hin zu einem stärker ökonomisierten Verständnis des Kartellrechts (More economic approach). Bisheriger Schluss- und Höhepunkt des Reformprozesses ist die Neu­aus­­­richtung der Missbrauchsaufsicht. Sie findet ihren Niederschlag in den „Er­läu­te­rungen zu den Prioritäten der Kommission bei der Anwendung von Artikel 82 des EG-Ver­­­trags [jetzt Art. 102 AEUV] auf Fälle von Behinderungsmissbrauch durch markt­be­herr­­schende Unternehmen“ (ABl. 2009 C 45/7). Danach will die Europäische Kommission zukünftig die konkreten wettbewerblichen Auswirkungen bestimmter Ver­hal­tens­weisen im Rah­men einer Einzelfallanalyse untersuchen. Zwischenzeitlich liegen zu den wichtigsten Miss­­­brauchsformen Entscheidungen der europäischen Gerichte vor. Sie weichen teil­weise von dem von der Kommission verfolgten aus­wir­kungs­­orien­tierten An­satz ab. Knapp drei Jahre nach der Veröffentlichung der Prioritäten­mit­­tei­lung bietet das Se­minar Gelegenheit, eine erste kritische Bilanz zu ziehen. Neben Herrn Dr. Bulst wer­den weitere Gäste aus der Praxis die Seminar­diskussionen be­rei­chern.

Das Seminarprogramm finden sie hier.

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