SPB 14: Französisches Recht
Sprecher:
Prof. Dr. Florian Bien (Universität Würzburg)
Ansprechpartner in Paris:
Prof. Dr. Jean-Sébastien Borghetti (Université Paris 2 Panthéon-Assas)
I. Überblick
Der Schwerpunktbereich Französisches Recht kann an der Université Paris 2 Panthéon-Assas, insbesondere im Rahmen der Erasmus-Partnerschaft zwischen den Universitäten Paris 2 und Würzburg, absolviert werden. Das Curriculum des Schwerpunktstudiums in Paris ist auf ein Universitätsjahr angelegt (Winter- und Sommersemester). Die Prüfungen bestehen aus mehreren studienbegleitenden Leistungskontrollen in den vom Kandidaten oder von der Kandidatin gewählten Veranstaltungen und Fächern aus dem Bereich des französischen Privat- und Öffentlichen Rechts im Umfang von mindestens, darunter eine schriftliche Seminararbeit, sowie aus einer mündlichen Abschlussprüfung im Öffentlichen Recht.
II. Veranstaltungen
Vorgesehen ist der Besuch folgender Veranstaltungen:
1. Semester
(„Wintersemester“, Vorlesungszeiten ca. Ende September Oktober bis Anfang Januar)
Droit des obligations I + Travaux Dirigés oder
Droit des contrats spéciaux + Travaux Dirigés 5 SWS (9 ECTS-Punkte)
Droit constitutionnel I oder Philosophie du droit 3 SWS (4 ECTS-Punkte)
2. Semester
(„Sommersemester“, Vorlesungszeiten ca. Anfang Februar bis Ende April)
Droit des obligations II + Travaux Dirigés oder
Droit de la famille + Travaux Dirigés oder
Droit des franco-allemand des obligations + Travaux Dirigés 5 SWS (9 ECTS-Punkte)
Droit constitutionnel II oder Libertés fondamentales 3 SWS (4 ECTS-Punkte)
Die französischen Cours magistraux sind mit deutschen Vorlesungen in gewisser Weise vergleichbar: Dozenten sind Professoren und Professorinnen der Universität. In den Hörsälen sitzen teilweise Gruppen mit mehreren hundert Teilnehmern. Es ist üblich, dass die Studierenden die Vorlesung des Dozenten mitschreiben. Die Vorlesungsmitschriften sind wichtige Basis für die Vorbereitung auf die Klausuren.
Die die Vorlesung begleitenden Travaux dirigés (TD) unterscheiden sich nicht unwesentlich von deutschen Fallbesprechungen (Arbeitsgemeinschaften, Konversatorien). Zwar sind die Leiter in beiden Fällen Assistenten der Universität. Auch ist die Gruppengröße mit etwa 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmern vergleichbar. Der wesentliche Unterschied besteht jedoch darin, dass in Frankreich Anwesenheitspflicht besteht und die Studierenden wöchentlich Hausaufgaben zu erledigen haben, die teilweise mündlich vorzutragen sind und die benotet werden. Typischerweise gilt es, ein Urteil in französischer Manier zu kommentieren („Commentaire d’arrêt“). Seltener als Aufgaben in Betracht kommen die Lösung eines „Cas pratique“ oder das Verfassen einer „Dissertation juridique“. Schließlich finden zusätzlich zu den die Vorlesung abschließenden Prüfungen Klausuren auch im Rahmen der TD statt. Der mit dem Besuch von Travaux dirigés verbundene Arbeitsaufwand ist nicht zu unterschätzen.
Erfahrungsgemäß fällt es den Studierenden wesentlich leichter, den Vorlesungsstoff im Fach "Droit constitutionnel" zu verstehen, wenn sie freiwillig und zusätzlich die begleitenden TD besuchen.
Bitte beachten Sie, dass der Umfang der SWS im SPB 14 Französisches Recht etwas höher ausfällt als in Schwerpunktbereichen, die an der Universtität Würzburg studiert werden.
III. Seminararbeit
Die obligatorische Seminararbeit wird nach Absprache mit dem Pariser Programmbeauftragten Prof. Dr. Jean-Sébastien Borghetti entweder
- im Rahmen der Travaux dirigés oder
- im Rahmen eines der beiden deutsch-französischen Seminare, die von Dozenten der Université Paris 2 Panthéon-Assas gemeinsam mit Dozenten der Ludwigs-Maximilians-Universität München oder der Humboldt-Universität Berlin für Studierende des deutsch-französischen Studiengangs BerMüPa einmal jährlich in Paris veranstaltet wird, oder
- im Rahmen eines der jährlich im Wintersemester abwechselnd von den Professoren Bien (Univ. Würzburg) und Borghetti (Univ. Paris 2) oder von Herrn Professor Weber (Univ. Würzburg) zusammen mit Kollegen der Université de Normandie (Caen) veranstalteten deutsch-französischen Seminare
verfasst. Die Arbeit wird im Regelfall in französischer Sprache verfasst, ausnahmsweise kommt in Absprache mit dem Seminarbetreuer oder der Seminarbetreuerin auch eine deutschsprachige Seminararbeit in Betracht. Ihr Umfang orientiert sich an den üblichen Würzburger Vorgaben (ca. 25 Seiten). Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Wochen.
IV. Anmeldung zum SPB 14
Voraussetzung für das Absolvieren des SPB 14 ist ein Erasmus-Platz für ein Universitätsjahr an der Université Paris 2 Panthéon-Assas. Die Bewerbung erfolgt über das Erasmusbüro der Fakultät. Es ist möglich, zunächst die Leistungsnachweise in Paris zu erbringen und ihre Anerkennung als Leistungen für den SPB 14 erst nach der Rückkehr nach Würzburg zu beantragen.
Die Abweichungen vom Prüfungsmodell der Würzburger Schwerpunktbereiche haben ihre Grundlage in § 40 Abs. 1 S. 3 JAPO (Bayern). Siehe die Regelung in § 52 III der Würzburger Studien- und Prüfungsordnung (StuPrO).