Im Jahr 2017 hat die Mongolei ihr Strafgesetzbuch grundlegend reformiert und sich dabei in weiten Teilen vom deutschen Strafrecht beeinflussen lassen. Ziel des Projekts „Neues Strafrecht in der Mongolei“ ist, diesen Prozess zu begleiten und durch den stetigen Austausch von Wissen und Erfahrungen die Beziehung zwischen deutscher und mongolischer Strafrechtswissenschaft zu vertiefen. Bereits seit 2014 halten die juristischen Fakultäten in Ulaanbaatar und Würzburg engen Kontakt. Besiegelt wurde die Partnerschaft durch einen Kooperationsvertrag, der im September 2017 von Prof. Dr. Juujaa Erdenebulgan in Ulaanbaatar unterzeichnet wurde.