Lehrveranstaltungen
Schwerpunktbereich Arbeitsrecht im Unternehmen
Übersicht
Lehrveranstaltungen | |
Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht | 2 SWS |
Betriebsverfassungsrecht | 2 SWS |
Vertiefungsvorlesung Individualarbeitsrecht | 2x1 SWS |
Europäisches Arbeitsrecht | 1 SWS |
Arbeitsgerichtliches Verfahren | 1 SWS |
Kapitalgesellschaftsrecht mit Unternehmensmitbestimmung | 1 SWS |
Einführung in das Sozialrecht | 1 SWS |
Unternehmensbezogenes Sozialrecht | 1 SWS |
Examinatorium | 2 SWS |
Seminar | 2 SWS |
Gesamt: | 15 SWS |
Lehrveranstaltungen im Detail
Die Vorlesung behandelt den Teil des kollektiven Arbeitsrechts, der sich mit der Organisation und Tätigkeit von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden beschäftigt. Ausgehend vom Koalitionsrecht, das in seiner verfassungsrechtlichen Grundlegung die Basis für diesen Bereich des kollektiven Arbeitsrechts bildet, wird zunächst das Tarifvertragsrecht erörtert, also das Zustandekommen und die Beendigung von Tarifverträgen, deren Inhalt und Wirkungen sowie ihr Zusammenspiel mit anderen arbeitsrechtlichen Rechtsquellen. Daran schließt sich das Arbeitskampfrecht an, bei dem seine Einbindung in die Rechtsordnung, die verschiedenen Formen des Arbeitskampfes sowie schließlich dessen Rechtsfolgen analysiert werden.
Die Vorlesung behandelt mit dem Betriebsverfassungsrecht das erste Standbein des Mitbestimmungsrechts, das Recht der Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer auf betrieblicher Ebene. Erörtert werden die Grundlagen der Betriebsverfassung, namentlich deren Organisation und ihre Grundprinzipien, Gegenstände und Instrumentarium der betrieblichen Mitbestimmung sowie die Sanktionen bei Verletzung betriebsverfassungsrechtlicher Pflichten.
Die Veranstaltung vertieft den Pflichtfachstoff und stellt die Bezüge des Individualarbeitsrechts zum kollektiven Arbeitsrecht heraus. Wert wird dabei auf die systematische Erfassung der außerordentlich zersplitterten Gesetzeslandschaft gelegt, um das Auffinden der zur Falllösung jeweils einschlägigen Normen zu erleichtern. Im Vordergrund stehen die in der Praxis wichtigsten Themenkomplexe. Besondere Bedeutung haben dabei die Abgrenzung des Arbeitsvertrages von anderen Vertragsformen (Stichwort "Scheinselbstständigkeit"), das Antidiskriminierungsrecht, vor allem aber das Kündigungsrecht und das Recht des Betriebsübergangs nach § 613a BGB. Die Veranstaltung läuft über zwei Semester, das Thema "Betriebsübergang" wird traditionell im Sommersemester in Form einer Blockveranstaltung Freitagnachmittag/Samstagvormittag behandelt. Die Vorlesung ist interaktiv konzipiert, d.h. anhand aktueller Fallbeispiele auf den Dialog mit den Studierenden ausgerichtet.
Die Vorlesung behandelt die arbeitsrechtlichen Regelungen der Europäischen Union und ihren ständig wachsenden Einfluss auf das deutsche Arbeitsrecht. Dabei werden zunächst die Entwicklung und die Einwirkungsmechanismen des Europäischen Arbeitsrechts sowie die Kompetenzen der EU auf arbeitsrechtlichem Gebiet dargestellt. Aufbauend auf diesen Grundlagen wird die Bedeutung der unionsrechtlichen Grundrechte und Grundfreiheiten für das Arbeitsrecht aufgezeigt. Schließlich werden die in Form von Richtlinien erlassenen Rechtsangleichungsmaßnahmen der EU und deren Umsetzung in die deutsche Arbeitsrechtsordnung behandelt, die mittlerweile zentrale Gebiete des Individual- und Kollektivarbeitsrechts betreffen. Besonderes Augenmerk wird in der gesamten Vorlesung auf die Rechtsprechung des EuGH gelegt, die immer wieder mit spektakulären Entscheidungen zu Diskussionen Anlass gibt.
Die Vorlesung gibt einen Einblick in die Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens und seine Bezüge zum allgemeinen Zivilprozessrecht. Dabei wird zugleich der Pflichtfachstoff vermittelt, der bei arbeitsrechtlichen Examensklausuren häufig den Einstieg bildet. Für die Studierenden des Schwerpunktbereichs bietet die Veranstaltung zugleich einen Einblick in das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren, das vor allem im Betriebsverfassungsrecht von Bedeutung ist.
Die Unternehmensmitbestimmung ist der zweite große Regelungskomplex des deutschen Mitbestimmungsrechts. Hier geht es um die Beteiligung der Arbeitnehmer an unternehmerischen Entscheidungen über den Aussichtsrat als gesellschaftsrechtliches Kontrollorgan. Die Vorlesung bettet die Unternehmensmitbestimmung in ihren gesellschaftsrechtlichen Kontext ein. Sie behandelt deshalb zunächst ausführlich Grundprinzipien des Gesellschaftsrechts und widmet sich dann den Grundlagen des Rechts der Aktiengesellschaft und der GmbH. Auf dieser Basis werden dann die verschiedenen Mitbestimmungsmodelle im nationalen Recht analysiert. Ein weiterer wichtiger Teil der Vorlesung ist europäischen Fragen der Unternehmensmitbestimmung gewidmet. Hier geht es um die Integration der Mitbestimmung in supranationale europäische Gesellschaftsformen, Probleme der Mitbestimmung im Rahmen des Internationalen Gesellschaftsrechts sowie das Spannungsverhältnis von Mitbestimmung und europäischen Grundfreiheiten.
In dieser Lehrveranstaltung werden zunächst die Geschichte, die wesentlichen Grundstrukturen und die Kosten der gesamten Sozialen Sicherung in Deutschland dargestellt. Vertieft wird dann auf die gesetzliche Sozialversicherung eingegangen; sie wird anhand der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung erläutert. Dabei werden insbesondere der versicherte Personenkreis, die Leistungen in den einzelnen Sozialversicherungszweigen sowie die Sozialleistungsträger dargestellt.
Diese Lehrveranstaltung setzt an den Berührungspunkten zwischen Arbeitsrecht und Sozialrecht an, insbesondere aus Sicht der Unternehmen. Der Schwerpunkt liegt daher auf dem SGB IV und erläutert den zentralen Anknüpfungspunkt der gesetzlichen Sozialversicherung, das Beschäftigungsverhältnis mit allen seinen in der Praxis vorkommenden Gestaltungsmöglichkeiten. Hinzu kommen das Beitragsrecht und die Beitragsabrechnung in den Unternehmen. Weiterhin wird die Arbeitsförderung einschließlich der Leistungen bei Arbeitslosigkeit im SGB III dargestellt.
Die Veranstaltung dient der Wiederholung und Vertiefung des prüfungsrelevanten Stoffs im Schwerpunktbereich. Anders als der "Examenskurs Arbeitsrecht", der den arbeitsrechtlichen Pflichtfachstoff zum Gegenstand hat und auf den staatlichen Teil der Ersten Juristischen Prüfung vorbereiten soll, dient das Examinatorium der Vorbereitung auf die studienabschließende Klausur im Schwerpunktbereich, die durch die StPrO 2008 eingeführt wurde. Das Examinatorium wird in der Regel einmal jährlich im Sommersemester durchgeführt.
In jedem Semester wird den Studierenden im Schwerpunktbereich mindestens ein Seminar angeboten, bei dem die Gelegenheit besteht, eine Studienarbeit im Sinne des § 52 Abs. 1 Nr. 1 StPrO Stand 2016 anzufertigen.