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Würzburger Forum Arbeitsrecht 2020

15. Würzburger Forum Arbeitsrecht

Am 17. November 2020 veranstaltete die Juristische Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg gemeinsam mit der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. – das 15. Würzburger Forum Arbeitsrecht. Aufgrund der besonderen Bedingungen durch die Corona-Pandemie fand die Veranstaltung erstmals online als Videokonferenz statt.

Das diesjährige Forum widmete sich dem Thema „Urlaubsrecht im Umbruch“. Trotz des ungewöhnlichen Formats nahmen rund 130 Zuhörerinnen und Zuhörer aus Verbänden, Unternehmen, Anwaltschaft, Justiz, Verwaltung und Universität an der Veranstaltung teil.

Als Referenten konnten mit Prof. Dr. Heinrich Kiel, Vorsitzender des für das Urlaubsrecht zuständigen Neunten Senats des Bundesarbeitsgerichts, und Prof. Dr. Frank Bayreuther, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Passau, zwei ausgewiesene Kenner des Urlaubsrechts gewonnen werden.

 

Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden der vbw Bezirksgruppe Unterfranken, Herrn Wolfgang Fieber, und einer kurzen thematischen Einführung durch Herrn Prof. Dr. Christof Kerwer von der Universität Würzburg erläuterte Herr Prof. Dr. Kiel als erster Redner die Grundzüge des neuen Urlaubsrechts nach der jüngsten Rechtsprechung des BAG und ging dabei unter anderem auf die Vererblichkeit des Urlaubsabgeltungsanspruch sowie auf die Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers bei der Gewährung von Urlaub ein.

 

Der zweite Redner, Herr Prof. Dr. Bayreuther, nahm aus wissenschaftlicher Perspektive zur aktuellen Rechtsprechung des BAG Stellung und stellte weitere Aspekte des Urlaubsrechts vor. So erläuterte er anschaulich die komplexe Problematik der Umrechnung und Kürzung von Urlaub und ging sodann auf Sonderfragen des Urlaubsrechts im Corona-Kontext ein, wie etwa auf die Berechtigung des Arbeitgebers zur einseitigen Anordnung von Urlaub sowie auf das Verhältnis von Urlaub und Kurzarbeit.

Im Anschluss an die beiden Vorträge standen die Referenten den Teilnehmern im Videochat noch für Fragen und Diskussionsbeiträge zur Verfügung.