Hilfsmittelbekanntmachung
Bekanntgabe der zugelassenen Hilfsmittel
Als fachspezifische Hilfsmittel sind für Klausuren, die unter Aufsicht des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht (Prof. Dr. Markus Ludwigs) geschrieben werden, die einschlägigen Textbücher aller Verlage zugelassen. Für die Zulässigkeit von Markierungen und Kommentierungen in diesen Texten wird auf die einschlägige Regelung für die Erste Juristische Staatsprüfung (Hilfsmittelbekanntmachung) verwiesen.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise (Fragen und Antworten) dazu auf der Homepage des Landesjustizprüfungsamtes.
Ergänzender Hinweis:
Für die Hilfsmittel im Rahmen der studienabschließenden Klausur wird auf die allgemeine Hilfsmittelbekanntmachung zum Schwerpunktbereichsstudium hingewiesen.
gez. Prof. Dr. Markus Ludwigs