Deutsch Intern
Juristische Fakultät - Lehrstuhl Prof. Dr. Eckhard Pache

Ankündigung europarechtliches Seminar im SS 2010

01/19/2010

Europarechtliches Seminar
im Sommersemester 2010

Im Sommersemester 2010 werde ich ein europarechtliches Seminar als Studienarbeitsseminar, studienbegleitendes Seminar und Seminar im Rahmen des Begleitstudiums und des Aufbaustudiums veranstalten. Das Seminar steht unter dem Rahmenthema

"Die wachsende Gestaltungsmacht der Europäischen Union nach Lissabon, die Integrationsverantwortung der nationalen Parlamente, die Fortentwicklung des Europäischen Rechtsraums (Stockholmer Programm) und die europäische Gerichtsbarkeit."

Das Seminar umfaßt eine auf die Seminarvorträge folgende Exkursion nach Luxemburg.

Die Studenten können im Rahmen der Veranstaltung folgende Leistungen erwerben:

- Studienarbeitsseminar iSd. § 46 I Nr. 1 StPrO 2003 im Schwerpunktbereich 7
- Studienbegleitendes Seminar iSd. §52 I Nr. 2 StPrO 2008 im Schwerpunktbereich 7
- Seminar im Rahmen des Begelitstudiums und des Aufbaustudiums zum Europäischen Recht

I. Ablauf des Seminars

Die Vorbesprechung für das Seminar findet am Freitag, dem 05. Febraur 2010 von 12:00 - 14:00 Uhr im Hörssal I statt.

Das Seminar findet als Blockveranstaltung statt, bei der am 28. und 29. Mai 2010 die Referate gehalten und diskutiert werden. Anschließend findet vom 14.06.2010 bis zum 16.06.2010 eine Exkursion nach Luxemburg mit einem Besuch des Europäischen Gerichtshofs statt. Für die Teilnahme entstehen Fahrt- und Übernachtungskosten, die von den Teilnehmern zu tragen sind. Die Seminarteilnahme umfasst obligatorisch sowohl den Besuch der Blockveranstaltung in Würzburg, als auch die Exkursion nach Luxemburg.

In diesem Seminar werden voraussichtlich dreißig Seminarplätze angeboten, von denen jeweils 10 Plätze für das Studienarbeitsseminar, sowie das studienbegleitende Seminar vorgesehen sind.

II. Anmeldung

Die Anmeldung zu den Leistungen im Schwerpunktbereich (Studienarbeit bzw. studienbegleitendes Seminar) wird online am Montag, den 25.01.2010 und am Dienstag, den 26.01.2010 durchgeführt (näheres s. Aushang der juristischen Fakultät zur Online-Anmeldung zu den Leistungen im Schwerpunktbereich).
Die Unterlagen zur Anmeldung an den Lehrstühlen (näheres s. Aushang der Juristischen Fakultät zur Online-Anmeldung zu den Leistungen im Schwerpunktbereich) sind am Mittwoch, den 27.01.2010 oder Donnerstag, den 28.01.2010, jeweils von 9.00 bis 12.00 Uhr, im Sekretariat des Lehrstuhls von Prof. Dr. Pache (Raum 216) vorzulegen bzw. abzugeben.

Die Interessenten für das Seminar im Rahmen des Begleitstudiums oder des Aufbaustudiums müssen sich am Mittwoch, den 27.01.2010 oder Donnerstag, den 28.01.2010, jeweils von 9:00 - 12:00 Uhr im Sekretariat des Lehrstuhls von Prof. Pache anmelden. Sie haben bei der Anmeldung eine Immatrikulationsbescheinigung für das SS 2010 sowie das Zwischenprüfungszeugnis oder, wenn die Zwischenprüfung noch nicht mit Erfolg abgelegt wurde, die Leistungsnachweise der Zulassungsklausuren für die Zwischenprüfung im Original sowie in Kopie zum Verbleib vorzulegen. Studenten des Aufbaustudiengangs haben alternativ ihren Studentenausweis vorzulegen.

III. Vergabe der Plätze

Soweit sich an den beiden Anmeldungstagen mehr Interessenten melden, als Arbeiten angeboten werden, erfolgt die Vergabe der 10 Plätze pro Seminar grundsätzlich nach folgenden Kriterien:

7 Plätze werden primär nach einem Leistungswert, die übrigen 3 Plätze primär nach der Zahl der abgeleisteten Studiensemester vergeben.

Vergabe nach Leistung (7 Plätze):
Es wird ein Leistungswert gebildet. Leistungswert ist die Summe der Punktezahl eines Seminars im Schwerpunktbereich Europäisches Öffentliches Recht und Völkerrecht und des Punktedurchschnitts aus der Juristischen Zwischenprüfung. Soweit kein Seminar im Schwerpunktbereich abgelegt wurde, zählt allein der Durchschnittswert der Juristischen Zwischenprüfung. Der höhere Leistungswert hat gegenüber dem niedrigeren Vorrang. Soweit die Zwischenprüfung noch nicht abgelegt ist, ist der Notendurchschnitt der Zulassungsklausuren zur Zwischenprüfung maßgeblich.

Vergabe nach Studiendauer (3 Plätze):
Es zählen allein die Studiensemester im Fach Rechtswissenschaft. Urlaubssemester werden nicht angerechnet. Höhere Semester haben den Vorrang.

Bei gleichem Leistungswert wird Sekundär auf die Studiendauer, bei gleicher Studiendauer wird sekundär auf den Leistungswert abgestellt.

Keine Rolle spielt der konkrete Zeitpunkt der Anmeldung und der Abgabe der unterlagen an den Anmeldetagen.

Die Zulassungsentscheidung und alle weiteren Informationen werden den Seminarbewerbern so bald wie möglich per Mail zugeleitet.

gez. prof. Dr. Eckhard Pache

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