Seminarbericht 2008 mit Fotos
Und immer wieder ruft Burg Rothenfels – Ein Wiedersehen im „Anker“ und das anwendbare Recht und die Streitbeilegung bei europäischen und internationalen Wirtschaftsbeziehungen
Am Freitag, den 4. Juli, und Samstag, den 05. Juli 2008, fand ein Wiedersehen mit Burg Rothenfels im Rahmen des Grundlagen- und Studienarbeitsseminars des Sommersemesters 2008 statt. Während der beiden Tage auf Burg Rothenfels wurden verschiedenste Themen zum anwendbaren Recht und der Streitbeilegung bei europäischen und internationalen Wirtschaftsrechtsbeziehungen behandelt.
Am Freitag, den 04. Juli, trafen sich die 11 Teilnehmer und Teilnehmerinnen mit Prof. Remien und 2 Mitarbeitern im Innenhof der Burg. Nachdem die Zimmerschlüssel ergattert waren, begann das Seminar 10.30 Uhr zunächst mit einem Willkommensgruß und einleitenden Worten seitens Prof. Remien.Bis zur 1. Kaffeepause war die volle Aufmerksamkeit der Teilnehmer auf den Draft Common Frame of Reference und insbesondere dessen allgemeine Bestimmungen gelenkt. Bis zum Mittagessen wurde dann noch über verschiedene Rechtsschutzmöglichkeiten (UNCITRAL Art. 52 ff., RiLi 89/665/EWG, RiLi 92/13/EWG, RiLi 2007/66/EG) im Vergabeverfahren unterlegener Bieter diskutiert. Nach einem intensiven Meinungsaustausch konnten sich alle Beteiligten beim Mittagessen stärken und anschließend im Sonnenschein erholen.
Nach der Mittagspause flammten die Diskussionen schnell wieder auf, als zunächst die Widerrufsrechte nach dem DCFR und den europäischen Richtlinien (RiLi 85/577/EWG, RiLi 97/7/EG, RiLi 94/47/EG) vorgestellt wurden und im Anschluss die Problematik des Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 234 EGV im Rahmen der Schiedsgerichtsbarkeit betrachtet wurde.
Die darauf folgende Pause konnte die Gruppe im Innenhof bei Kaffee und Kuchen genießen. Danach sollten die letzten Vorträge des Tageszur internationalen Zuständigkeit und dem anwendbaren Recht bei internationalen Kartellrechtsstreitigkeiten (insb. der Empagran Fall) und zu den Eingriffsnormen nach Art. 9 Rom I-VO-Entwurf beginnen. Aufgrund des allgemein großen Diskussionsbedarfs wurde das letzte Referat zum Unlauteren Wettbewerb nach Art. Art. 6 Rom II-VO einstimmig auf 19.15 Uhr verschoben, um vorher das Abendessen zu sich zu nehmen.
Nach diesem Referat trafen sich alle Teilnehmer im Innenhof der Burg um den Abend in Rothenfels ausklingen zu lassen. Ohne große Umwege wurde der schon im letzten Jahr besuchte Gasthof Anker aufgesucht. Erfreut über den Besuch von zum Teil schon bekannten Gesichtern, bewirtete der urige Inhaber die Gruppen wie im letzten Jahr mit regionaltypischen und hausgemachten Getränken. Besonders erfreute ihn, dass zu späterer Stunde auch ein weiterer, ihm gut bekannter Mitarbeiter des Lehrstuhls hinzu stieß.Gegen Mitternacht brach die Gruppe zum Aufstieg auf die Burg auf. Der etwas dunkle Weg störte die Fröhlichkeit der Teilnehmer nur unmerklich. Nach kurzer Geselligkeit im Burginneren gingen die meisten Teilnehmer auf ihre Zimmer, um sich auf den nächsten Tag vorzubereiten.
Am nächsten Morgen begannen die Vorträge nach einem ausgiebigen Frühstück pünktlich um 9.30 Uhr mit einem Referat zum Gesetzesentwurf bezüglich des Internationalen Gesellschaftsrechts. Nach einer kurzen Kaffeepause wanderte der Blickpunkt auf einen anderen wirtschafts-rechtlichen Bereich, die europäische Fusions-kontrolle. Dies stellte den Abschluss des Blicks auf die Seite der Unternehmer dar, denn nun sollte es um die Arbeitnehmer gehen. Zunächst ging es um das Flugpersonal unter Art. 30 EGBGB und Art. 8 der Rom I-VO. Danach wurde zum Abschluss des Seminars das Verhältnis von Arbeitnehmerentsendegesetz und Internationalem Arbeitsrecht unter die Lupe genommen.Nachdem die Diskussion zum letzten Einzelthema beendet war, wertete Prof. Remien das Seminar abschließend aus und gab Tipps für die Zukunft. Sehr erheiternd und besonders auch motivierend war dabei auch die Bekanntgabe des Rankings der Teilnehmer für die Beteiligung an Diskussionen. Abschließend wurden alle Teilnehmer mit guten Wünschen auf den Heimweg geschickt. Sabine Engelmann