Deutsch Intern
Schmahl

Wintersemester 2014/15

Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2014/15

Vorlesung: Bezüge des Staatsrechts zum Völker- und Europarecht (P, ER, NfÖ)

2 SWS, dienstags, 12-14 Uhr, HS I

Beginn: 7.10.2014

Die zunehmende Verdichtung internationaler Beziehungen führt für den einzelnen Staat zu einer Vielfalt von „Gemengelagen“ nationaler und internationaler Rechtsnormen, die im konkreten Fall Geltung beanspruchen. Die Vorlesung behandelt daher das Beziehungsgeflecht zwischen (deutschem) Staatsrecht und dem Europa- und Völkerrecht (einschließlich des Rechts der internationalen Organisationen). Erörtert werden die Rechtsquellen des Europa- und des Völkerrechts und ihr innerstaatlicher Vollzug sowie die Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland an der Schaffung supranationaler und internationaler Rechtsnormen. Besonderes Augenmerk gilt der Einbindung der Bundesrepublik Deutschland in die Europäische Union und die Vereinten Nationen.

Literaturempfehlung:

Geiger, Grundgesetz und Völkerrecht, 6. Aufl. 2013; Schweitzer, Staatsrecht III, 10. Aufl. 2010; Sauer, Staatsrecht III, 2. Aufl. 2013.

Weitere Literaturempfehlungen folgen in der ersten Vorlesungsstunde. Inhalts- und Literaturübersicht sowie Folien zur Vorlesung werden unter "WueCampus2" bereitgestellt.

Vorlesung: Völkervertragsrecht (S 7, NfÖ)

2 SWS, mittwochs, 12-14 Uhr, HS III

Beginn: 8.10.2014

Völkerrechtliche Verträge stellen eine wichtige Rechtsentstehungsquelle des Völkerrechts dar. Ziel der Veranstaltung ist es daher, das Recht der völkerrechtlichen Verträge kennenzulernen. Schwerpunkt bildet dabei vor allem das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (1969). Zudem werden die Wiener Konvention über das Recht der Verträge zwischen Staaten und internationalen Organisationen und zwischen internationalen Organisationen (1986) sowie die Wiener Konvention über die Staatennachfolge in Verträge (1978) in den Blick genommen. Thematisch werden unter anderem behandelt: Abschluss, Auslegung, Ungültigkeit, Rücktritt und Kündigung von sowie Vorbehalte zu und Sukzession in völkerrechtliche(n) Verträge(n).

Literaturempfehlung:

v. Arnauld, Völkerrecht, 2012, S. 71 ff.; Dahm/Delbrück/Wolfrum, Völkerrecht, Band I/3, 2. Aufl. 2002, S. 511 ff.; Graf Vitzthum in: ders. (Hg.), Völkerrecht, 6. Aufl. 2013, S. 1 ff.

Weitere Literaturempfehlungen folgen in der ersten Vorlesungsstunde. Inhalts- und Literaturübersicht sowie Folien zur Vorlesung werden unter "WueCampus2" bereitgestellt.

Vorlesung: „Kolloquium zum Völkerrecht“ (S 7)

2 SWS, donnerstags, 10-12 Uhr, HS III

Beginn: 9.10.2014

Gegenstand des Kolloquiums ist die Rechtsprechung internationaler Gerichte zu verschiedenen Fragen des allgemeinen Völkerrechts, des Völkervertragsrechts, des Rechts der internationalen Organisationen, des Wirtschaftsvölkerrechts und des internationalen Menschenrechtsschutzes. Anhand ausgewählter Judikate sollen grundlegende sowie aktuelle Themenfelder des Völkerrechts besprochen, analysiert und in den dogmatischen Gesamtkontext eingebettet werden. Aktive Mitarbeit der Studierenden ist dabei ausdrücklich erwünscht. Das Kolloquium dient vor allem zur Vorbereitung auf die studienabschließende Klausur im S 7.

Literaturempfehlung:

Zum Einstieg: Dörr, Kompendium völkerrechtlicher Rechtsprechung, 2004; Menzel/Pierlings/Hoffmann (Hrsg.), Völkerrechtsprechung, 2005.

Weitere Literaturempfehlungen und Hinweise folgen in der ersten Vorlesungsstunde.

Seminar: „Europäische Rechtsstaatlichkeit“ (S 7)

3 SWS, dienstags, 18-21 Uhr, HS IV

Beginn: 7.10.2014

Im Wintersemester 2014/15 biete ich ein studienbegleitendes Seminar im Schwerpunktbereich 7 und ein Seminar im Rahmen des Begleit- und Aufbaustudiums zum Europäischen Recht zu dem Generalthema „Europäische Rechtsstaatlichkeit“ an. Im Mittelpunkt des Seminars stehen grundlegende und aktuelle Aspekte der Rechtsstaatlichkeit im Rahmen der Europäischen Union und des Europarates.

Das Seminar, in dem die Seminararbeiten mündlich präsentiert und diskutiert werden, findet wöchentlich dienstags von 18-21 Uhr im HS IV statt. Erwartet wird ein Referat von 45 Minuten. Bitte stellen Sie den anderen Teilnehmern eine Gliederung und ggf. ein Thesenpapier zu Ihrem Referat als „Tischvorlage“ zur Verfügung. Der Einsatz von Folien oder Powerpoint-Präsentationen  ist erlaubt, aber nicht erforderlich. Im Anschluss an das Referat ist eine Diskussion vorgesehen, in der auch rechtsvergleichende Hinweise zur Sprache kommen sollen.

Vorbesprechung und Themenvergabe haben bereits stattgefunden. Für die Teilnehmer des Schwerpunktbereichs 7 sind keine Plätze mehr zu vergeben. Studierende des Begleit- und Aufbaustudiums können nach Rücksprache noch als Seminarteilnehmer angenommen werden.

Übungen für Examenssemester:

Samstagsklausur (Öffentliches Recht) am 10. Januar 2015, 9-14 Uhr, HS II;

Besprechung am 21. Januar 2015, 14-16, HS II

Klausuren im Schwerpunktbereich 7:

Im Wintersemester 2014/15 biete ich im S 7 folgende Klausuren nach der StPrO 2008 an: 

  • Studienabschließende Klausur im Schwerpunktbereich 7 (völkerrechtlicher Teil)

Die verbindliche Anmeldung zu den Klausuren hat bereits stattgefunden. Es sind keine Anmeldungen mehr möglich.