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Info-Brief zur Wettbewerbswidrigkeit von Datenschutzverstößen

11/30/2018

Die neue europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist seit dem 25. Mai 2018 verbindlich in den Mitgliedstaaten anzuwenden. Zwar ist die befürchtete "Abmahnwelle" wegen Verstößen gegen die DSGVO bisher ausgeblieben, aber die Rechtsunsicherheit, insbesondere an der Schnittstelle zwischen dem Datenschutzrecht und dem Wettbewerbsrecht, besteht weiterhin. Um einen Überblick zu verschaffen, wurde ein Info-Brief zur aktuellen Rechtslage erstellt.

Der Info-Brief steht unter folgendem Link zum Download zur Verfügung.

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