Bachelor Nebenfächer
BA-Nebenfach Öffentliches Recht und BA-Nebenfach Privatrecht
Das Bachelor-Nebenfach Öffentliches Recht (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) und das Bachelor-Nebenfach Privatrecht (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) werden von der Juristischen Fakultät der Julius-Maximilians-Universität im Rahmen eines aus einem Haupt- und einem Nebenfach bestehenden grundlagenorientierten Studiengangs angeboten. Der erworbene akademische Grad richtet sich nach dem Hauptfach.
Den Studierenden werden methodische und materiell-rechtliche Grundlagen der Rechtswissenschaften vermittelt. In sinnvoller Ergänzung zu ihrem Hauptfach erwerben sie vertiefte juristische Kompetenzen, um sich dadurch ein möglichst breites Spektrum an beruflichen Tätigkeitsfeldern zu erschließen. Das Studium soll dazu befähigen, juristische Problemstellungen zu erkennen und, soweit es das Berufsfeld erfordert, diese in Zusammenarbeit mit hauptberuflichen Juristen zu lösen.
Sowohl das Studium im Bachelor-Nebenfach Öffentliches Recht als auch das Studium im Bachelor-Nebenfach Privatrecht können jeweils nur im Wintersemester eines Studienjahres aufgenommen werden.
Die Modulhandbücher für die Nebenfächer finden Sie hier in den Rubriken Öffentliches Recht bzw. Privatrecht.
Studierende, die in einem früheren Studium bereits Leistungen erworben haben (beispielsweise im Rahmen eines Studiums der Rechtswissenschaft), finden hier Informationen für einen Antrag auf Anerkennung bzw. Anrechnung.
Informationen zum Nachteilsausgleich an der JMU finden Sie hier.
Ansprechpersonen und Aufgaben
Studienfachberatung und Studiengangskoordination der Nebenfächer Öffentliches Recht und Privatrecht:
Leon Kircher
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Sprechstunde
Sprechzeiten im WiSe 2024/25:
Di., 10 - 12 Uhr & Do., 10 - 12 Uhr, sowie nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: lehrexport(at)jura.uni-wuerzburg.de
Telefon: +49 931 31-89313
Adresse
Alte Universität
Dekanat der Juristischen Fakultät
Domerschulstraße 16
97070 Würzburg
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Zur Seite des Studiendekanats gelangen Sie hier.
Qualitätsbeauftragter ist der Studiendekan.
Der Prüfungsausschuss für das Nebenfach Öffentliches Recht bzw. Privatrecht besteht aus:
Herrn Prof. Dr. Teichmann (Prüfungsausschussvorsitzender, zugleich Studienfachverantwortlicher)
Herrn Prof. Dr. Kerwer
Herrn Prof. Dr. Suerbaum
Die Aufgaben der Studienfachkommission nimmt der Fakultätsrat wahr.