Der Aufbaustudiengang „Europäisches Recht“ soll qualifizierten inländischen und ausländischen Absolventinnen und Absolventen der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften oder vergleichbarer universitärer Studiengänge die Möglichkeit bieten, über ihre Grundausbildung hinaus eine vertiefte Zusatzausbildung im Europäischen Recht zu erlangen.