Leistungsnachweise
Insgesamt müssen Sie in den Lehrveranstaltungen des Aufbaustudiengangs Leistungsnachweise im Umfang von 24 Semesterwochenstunden erbringen, wovon 2 Semesterwochenstunden in einem Seminar erworben sein müssen.
Die Leistungsnachweise sind in der Regel in deutscher Sprache und nach Wahl der Dozentin oder des Dozenten in schriftlicher Form (meist als Semesterabschlussklausuren) oder in mündlicher Form zu erbringen.
Sie können sich allerdings anderweitig erbrachte Leistungsnachweise anrechnen lassen. Leistungsnachweise aus Lehrveranstaltungen anderer Studiengänge an inländischen oder ausländischen Universitäten sind im Umfang bis zu 6 Semesterwochenstunden anrechenbar, sofern sie fachlich gleichwertig sind. Über die Anrechenbarkeit entscheidet auf Antrag der Studien- und Prüfungsausschuss.
Leistungsnachweise aus Lehrveranstaltungen des Begleitstudiums im Europäischen Recht an der Universität Würzburg sind im Umfang bis zu 12 Semesterwochenstunden anrechenbar.