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Faculty of Law

Verlauf des Magisterstudiums

Verlauf des Magisterstudiums

1. Betreuung

Gemäß § 4 AMPO wird jeder Studierende von Beginn des Magisterstudiums an von einem Hochschullehrer der Juristischen Fakultät betreut.

Der Studierende sollte sich daher unmittelbar nach der Zulassung zum Magisterstudium mit einem Professor oder Privatdozent der Juristischen Fakultät bezüglich der Betreuung in Verbindung setzen. Hat der Studierende einen Hochschullehrer gefunden, der zur Betreuung bereit ist, muss der Studierende einen schriftlichen Antrag an den Dekan bzw. die Dekanin auf Bestellung eines Betreuers richten, damit entsprechend § 4 AMPO noch vor Beginn der Lehrveranstaltungen des 1. Semesters Aufbau und Gliederung des Magisterstudiums mit dem Betreuer abgesprochen werden können. Ein Antragsformular hierzu ist im Dekanat der Juristischen Fakultät erhältlich. Danach wird der Betreuer vom Dekan bzw. der Dekanin bestellt.

Kann der Studierende keinen Betreuer finden, muss er sich rechtzeitig vor Beginn der Vorlesungen an den Dekan bzw. die Dekanin wenden.

2. Veranstaltungen

Während des Studiums sind die folgenden Veranstaltungen zu besuchen:

  • eine oder mehrere Grundlehrveranstaltungen im Privatrecht im Umfang von insgesamt mindestens 4 Semesterwochenstunden (SWS)
  • eine mindestens vierstündige Grundlehrveranstaltung im Öffentlichen Recht 
  • eine mindestens dreistündige Grundlehrveranstaltung im Strafrecht 

Ferner ist ein Seminar (in der Regel 2 SWS) zu besuchen. Das Fachgebiet des Seminars kann von dem Studierenden gewählt werden. Es ist von Vorteil, wenn es auf dem Gebiet der Magisterarbeit liegt, die mit dem Seminar vorbereitet werden kann.

 

Speziell für ausländische Studierende ist darüber hinaus folgendes Angebot interessant und empfehlenswert:

  • Rechtsdeutsch für ausländische Studierende I und II
  • Konversatorien zu den Grundkursen im Privatrecht, öffentlichen Recht und Strafrecht entsprechend der besuchten Vorlesungen
  • Grundlagen für das Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit zur Vorbereitung auf die Anfertigung der Magisterarbeit
  • eine Wahlveranstaltung

Im Übrigen kann der Studierende entsprechend den fachlichen Schwerpunkten seines Studiums und den individuellen Interessen seine Lehrveranstaltungen auswählen. Der Studienplan sollte vor der Vorlesungszeit des Semesters mit dem Betreuer abgesprochen werden.

3. Erwerb von Leistungsnachweisen (§ 5 Abs. 3, 4, § 12 Abs. 1 AMPO)

Leistungsnachweise können in Form einer Klausur, Hausarbeit, Seminarreferat, oder mündlichen Prüfung erbracht werden. Zur Festlegung der Art des Leistungsnachweises muss sich der Studierende möglichst frühzeitig an den Dozenten der jeweiligen Lehrveranstaltung wenden.

Während des Magisterstudiums hat der Studierende vier Leistungsnachweise zu erbringen, und zwar in den folgenden Veranstaltungen:

  • eine Grundlehrveranstaltung im Bügerlichen Recht
  • eine Grundlehrveranstaltung im Öffentlichen Recht
  • ein Seminar
  • eine Lehrveranstaltung nach Wahl des Studierenden

Pro Semester sollte der Erwerb von zwei Leistungsnachweisen angestrebt werden. Ein Leistungsnachweis muss in einem Seminar erworben werden. Hierzu ist eine Seminararbeit zu erbringen. Das Seminar wird in der Regel im zweiten Semester besucht.