Habilitation
Habilitationsverfahren
Gemäß Art. 98 Abs. 1 Satz 1 BayHIG stellt die Universität Würzburg die wissenschaftliche und pädagogische Eignung zum Professor oder zur Professorin förmlich fest. Voraussetzung hierfür ist die Annahme als Habilitand oder Habilitandin durch die Juristische Fakultät. Das Habilitationsverfahren richtet sich nach der Habilitationsordnung für die Juristische Fakultät der Julius-Maximilans-Universität Würzburg in der Fassung der Änderungssatzung vom 6. September 2023, die gemäß Art. 13 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 65 Abs. 7 Satz 1 BayHSchG von der JMU Würzburg erlassen wurde.
Sollten Sie Interesse an einer Habilitation haben, wenden Sie sich bitte an einen entsprechenden Fachvertreter. Fragen zum Habilitationsverfahren richten Sie bitte an Herrn Thomas Kußbach.
Art. 13 BayHSchG: Satzungsrecht
Art. 65 BayHSchG: Lehrbefähgiung, Lehrbefugnis