Anforderungen bei 9 Punkten und mehr
Hat der Bewerber oder die Bewerberin entweder die Erste oder die Zweite Juristische Prüfung mit mindestens 9 Punkten abgelegt, so ist er/sie nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 Promotionsordnung der Juritischen Fakultät (PromO) der Juristischen Fakultät zur Promotion berechtigt.
Betreuer/in
Der Bewerber oder die Bewerberin muss einen Betreuer oder eine Betreuerin für sein Dissertationsvorhaben vorweisen können. Betreuer oder Betreuerin können alle gemäß § 3 PromO prüfungsberechtigten Mitglieder der Fakultät sein. Prüfungsberechtigt in diesem Sinne sind die der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg angehörenden Hochschullehrer/innen (d.h. Ordentliche Professoren/innen und Privatdozenten/innen) sowie Professoren/innen im Ruhestand. Das Betreuungsverhältnis wird mit der Betreuungsvereinbarung begründet, die im Dekanat abzugeben ist.
Doktorandenseminar und Immatrikulation
Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 4 PromO muss die erfolgreiche Teilnahme an einem Doktorandenseminar nachgewiesen werden und der Bewerber/die Bewerberin muss nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 PromO vor der Doktorprüfung für mindestens zwei Semester an der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg eingeschrieben gewesen sein. Die Immatrikulation als Promotionsstudent/in ist hierfür ausreichend. Die Immatrikulation ist erst nach der Aufnahme in die Doktorandenkartei möglich, die bereits zu Beginn der Promotion im Dekanat beantragt werden sollte. Zu den Formularen.