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Faculty of Law

Anforderungen bei 9 Punkten und mehr

  • Erste oder Zweite Juristische Prüfung mit mindestens 9 Punkten

Hat der Bewerber oder die Bewerberin entweder die Erste oder die Zweite Juristische Prüfung mit mindestens 9 Punkten abgelegt, so ist er/sie nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 Promotionsordnung der Juritischen Fakultät (PromO) der Juristischen Fakultät zur Promotion berechtigt.

Betreuer/in

Der Bewerber oder die Bewerberin muss einen Betreuer oder eine Betreuerin für sein Dissertationsvorhaben vorweisen können. Betreuer oder Betreuerin können alle gemäß § 3 PromO prüfungsberechtigten Mitglieder der Fakultät sein. Prüfungsberechtigt in diesem Sinne sind die der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg angehörenden Hochschullehrer/innen (d.h. Ordentliche Professoren/innen und Privatdozenten/innen) sowie Professoren/innen im Ruhestand. Das Betreuungsverhältnis wird mit der Betreuungsvereinbarung begründet, die im Dekanat abzugeben ist.

Doktorandenseminar und Immatrikulation

Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 4 PromO muss die erfolgreiche Teilnahme an einem Doktorandenseminar nachgewiesen werden und der Bewerber/die Bewerberin muss nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 PromO vor der Doktorprüfung für mindestens zwei Semester an der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg eingeschrieben gewesen sein. Die Immatrikulation als Promotionsstudent/in ist hierfür ausreichend. Die Immatrikulation ist erst nach der Aufnahme in die Doktorandenkartei möglich, die bereits zu Beginn der Promotion im Dekanat beantragt werden sollte. Zu den Formularen.