Erste Juristische Prüfung
Die Grund- und Mittelphase im Studium der Rechtswissenschaft
Das Studium der Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Juristische Prüfung gliedert sich in Grund-, Mittel- sowie Wiederholungs- und Vertiefungsphase. Neben das Studium der Pflichtfächer im Sinn von § 18 Abs. 2 JAPO tritt im Laufe der Mittelphase das Studium eines Schwerpunktbereichs.
Die Grundphase
Die Grundphase soll den Studierenden Grundkenntnisse vermitteln und sie zu einem intensiven, eigenen Studium des Rechts und zu kritischem Nachdenken hinführen. Neben dem Studium des Bürgerlichen Rechts, des Öffentlichen Rechts und des Strafrechts in Grundkursen werden die Studierenden mit den geschichtlichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen, rechtsphilosophischen und europarechtlichen Grundlagen des Rechts vertraut gemacht. Die Grundphase wird abgeschlossen durch das Bestehen der Zwischenprüfung.
Die Mittelphase
In der Mittelphase wird das in den Grundkursen erworbene Wissen vertieft und erweitert sowie die Basis für die Examensvorbereitung gelegt. Im Mittelpunkt steht dabei das Studium der Pflichtfächer im Sinn von § 18 Abs. 2 JAPO. Auf dieser Grundlage sind die Übungen für Fortgeschrittene zu besuchen; Seminare können angeboten werden, wobei Letztere bereits in der Grundphase absolviert werden können. Zugleich beginnt in der Mittelphase die Ausbildung in dem gewählten Schwerpunktbereich.
Quelle: § 5 StuPrO 2008