Erasmus-Praktikum für Jurastudierende
Im Rahmen von ERASMUS+ können Praktika in einem der 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Mazedonien, Island, Lichtenstein, Norwegen, Serbien und der Türkei gefördert werden. Zusätzlich können über ERASMUS+ Mobilitäten in und aus überseeischen Ländern und Gebieten gefördert werden. Eine Übersicht der Überseegebiete finden Sie hier.
Ein Praktikum kann dabei eigenständig oder in Kombination mit einem ERASMUS-Studienaufenthalt durchgeführt werden. Sie können pro Studienabschnitt (Bachelor, Master, Promotion) jeweils bis zu 12 Monate am ERASMUS+Programm teilnehmen, bei Staatsexamen 24 Monate. Angerechnet werden Zeiten aus alten EU-Programmen (z.B. Comenius oder LLP ERASMUS). Auch werden ERASMUS-Studium und -Praktikum zusammengerechnet. Sie können z.B. 10 Monate ein ERASMUS-Studium absolvieren und anschließend 2 Monate ein Praktikum (Mindestdauer Praktikum 60 Tage).
Förderbedingungen und Bewerbung
Bei dem ERASMUS-Praktikum muss es sich um ein Vollzeitpraktikum handeln, das mindestens 2 Monate (60 Tage*) dauert. Achten Sie auf eine nicht zu kurze Aufenthaltsdauer und planen Sie einen gewissen Puffer für unvorhergesehene Ereignisse, wie z.B. Streiks oder Feiertage, ein. Bitte erkundigen Sie sich außerdem nach Ihrer Praktikumszusage im International Students Office, ob Ihre geplante Praktikumsdauer die Kriterien zur Mindestdauer erfüllt.
Von der Förderung durch ERASMUS+ ausgeschlossen sind Praktika in deutschen Auslandsvertretungen, EU-Institutionen und Einrichtungen, die EU-Gelder verwalten. Für solche Fälle gibt es jedoch das Kurzstipendienprogramm des DAAD - nähere Informationen unter www.daad.de.
* "Gemäß der Definition der EU KOM entspricht 1 Fördermonat genau 30 Tagen. Für die Ermittlung der Länge eines Aufenthalts empfiehlt es sich, die Aufenthaltsdaten im Mobility Tool zu berechnen." (Erasmus+ Leitfaden der NA DAAD für Projekte 2019, Seite 16). Bitte erkundigen Sie sich daher bei Praktika mit einer Dauer von zwei Monaten IMMER im International Students Office, ob die geplante Dauer der geforderten Mindestdauer von 60 Tagen entspricht.
Bewerbungsfristen
Die kompletten Bewerbungsunterlagen reichen Sie bitte bis spätestens zwei Monate vor Praktikumsbeginn, für das akademische Jahr 2023/24 frühestens ab Juli 2023, im International Students Office (Referat 1.2.) ein. Für die Beratung ist Frau Mewis zuständig. Kontakt: sabine.mewis@uni-wuerzburg.de
Die Bewerbung erfolgt im Moveon-Portal: https://wuerzburg.moveon4.de/locallogin/546e1224140ba02c49000000/eng
Förderhöhe, Anerkennung & Bewerbungsfristen
Aktuelle Informationen dazu finden Sie HIER.
Informationen zur praktischen Studienzeit
Informationen zur praktischen Studienzeit von Jurastudierenden finden Sie hier.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Landesjustizprüfungsamt in München.
Wie findet man einen Praktikumsplatz?
- Über Initiativbewerbungen
- über die Praktikumsbörse des International Students Office:
https://www.uni-wuerzburg.de/international/studieren-im-ausland/praktika/praktikumsboerse/
oder viele andere Quellen im Internet:
www.Erasmusintern.org
www.europe-internship.com
www.karriere.unicum.de (Praktikum international)
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