Intern
Erasmus-Büro der Juristischen Fakultät

Rund um die Bewerbung

Bachelor Europäisches Recht (LL.B.) Studierende

Bewerbung für das akademische Jahr 2025/26 möglich

Ab dem Wintersemester 2024/25 können sich auch Studierende des Studiengangs "Bachelor Europäisches Recht (LL.B.)" für einen Erasmus-Aufenthalt bei uns bewerben.

Weitere Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen folgen in Kürze.

Hinweise zum Bewerbungsverfahren für das Akademische Jahr 2025/26

Die Bewerbungen für ein Erasmus-Stipendien sind zentral über das International Office organisiert. Das Auswahlverfahren läuft aber wie gehabt über das Erasmus-Büro der Juristischen Fakultät.

Für die Bewerbung benötigen Sie u.a. auch ein Formular über den "Nachweis von Scheinen und Zeugnissen". Gerne können Sie das Formular vorab hier schon herunterladen und ausfüllen.

Für das Bewerberportal Moveon benötigen Sie

  • eine Notenübersicht aus WueStudy auf Deutsch und Englisch (in ein PDF gebündelt),
  • ein Motivationsschreiben im Umfang von etwa 1-2 Seiten auf Englisch,
  • einen Lebenslauf in englischer Sprache,
  • einen "Nachweis von Scheinen und Zeugnissen",
  • eine (nicht beglaubigte) Kopie des Abiturzeugnisses als Scan (PDF).

Bitte beachten Sie: Parallelbewerbungen bei mehreren Fachkoordinator:innen sind über das zentrale Formular nicht möglich.

Hinweis: der Studiengang Rechtswissenschaften wird dem Niveau "Master" (EQF 7) gleichgesetzt, bitte kreuzen Sie dies dementsprechend in Moveon an.

Bis zum Antritt des Aufenthaltes benötigen Sie

  •  einen Nachweis über die erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung - bitte reichen Sie diesen Nachweis per E-Mail bei uns ein
  • ein Sprachzeugnis aus dem Fachsprachenprogramm der Fakultät * über die Beherrschung der Unterrichtssprache an der Gastuniversität (z.B. Rechtsenglisch, Rechtsfranzösisch, etc.) - bitte reichen Sie diesen Nachweis per E-Mail bei uns ein

    Bitte beachten Sie jedoch: Manche unserer Partner verlangen einen extra Sprachnachweis. Hierfür können Sie am ZFS einen Mobilitätstest machen. Weitere Informationen zum Mobilitätstest finden Sie auf der Homepage des ZFS
  • ein Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Einführungsveranstaltung in das Recht des jeweiligen Landes*, für das ein Stipendium beantragt wird, wenn in den zwei dem Auslandsaufenthalt vorangehenden Semestern eine solche Lehrveranstaltung stattfindet,
  • andernfalls ein Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Vorlesung oder eines Seminars mit europarechtlichem bzw. internationalrechtlichem Bezug - bitte reichen Sie diesen Nachweis per E-Mail bei uns ein


Der Nachweis über die bestandene Zwischenprüfung ist sobald wie möglich nachzureichen. Wird diese nicht bestanden, so ist eine Teilnahme am Erasmus-Programm nicht möglich. Eventuell bis dahin schon getroffene Dispositionen (z.B. Wohnung, Reiseorganisation) stehen in der Verantwortung des Bewerbers.

Hinweis zu Aufenthaltsgenehmigungen für Bürger von EU-Mitgliedsstaaten

Bitte beachten Sie bei der Planung eines Auslandsstudiums etwaige Einreise- bzw. Aufenthaltsbedingungen des Gastlandes. Informieren Sie sich rechtzeitig im Voraus über eventuell notwendige Unterlagen und lesen Sie nach Ihrer Nominierung auch die Hinweise der Gastuniversität genauestens.

(Weitere Informationen erhalten Sie auch bei den entsprechenden Generalkonsulaten und/oder auf der Homepage des Auswärtigen Amtes, Rubrik "Länderinformationen⇒ Einreisebestimmungen.)