Rechtliche Grundlagen der Mensch-Roboter-Interaktion
14.05.2018Im Zuge der Digitalisierung der Arbeitswelt werden Unternehmen zunehmend vor neue Herausforderungen gestellt. Die Interaktion zwischen Mensch und Maschine ist deshalb nicht nur eine höchst aktuelle, sondern auch vielseitige und rechtlich komplexe Thematik. Von hoher Relevanz sind einerseits datenschutzrechtliche Aspekte, aber auch zivilrechtliche Haftungsfragen und sogar strafrechtliche Konsequenzen gewinnen immer mehr an Bedeutung: Wer haftet bei einem von einem Roboter verursachten Unfall? Macht sich der Hersteller strafbar? Und wie sind die hierfür existierenden juristischen Konzepte mit der Sicherheit von Menschen an ihrem Arbeitsplatz in Einklang zu bringen? Bereits der aktuelle technische Stand wirft derartige Fragestellungen zweifelsohne auf. Insbesondere zukünftige Entwicklungen, wie die Schaffung künstlicher Intelligenz, dürfen jedoch ebenso wenig unberücksichtigt bleiben.
Gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nimmt sich die Forschungsstelle RobotRecht der rechtlichen Grundlagen der Mensch-Roboter-Interaktion an. Ziel dieses Projekts ist es, die sich aus alledem ergebenden rechtlichen Spannungsfelder herauszuarbeiten und näher zu beleuchten. Es werden Handlungsempfehlungen für den Einsatz autonomer Maschinen erarbeitet und mögliche gesetzgeberische Optionen aufgezeigt.
Zur Projektwebsite:
https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Forschung/Forschungsprojekte/f2369.html