Handreichung zum Umgang mit der Kenntnisnahme von Straftaten im Rahmen der Durchführung von Forschungsvorhaben veröffentlicht
08.02.2023Für den RatSWD (Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten) hat die Forschungsstelle eine Handreichung "Umgang mit der Kenntnisnahme von Straftaten im Rahmen der Durchführung von Forschungsvorhaben" erarbeitet, die heute veröffentlicht wurde.
Auszug aus der Pressemitteilung des RatSWD:
Wenn beim Forschen Straftaten bekannt werden, ist oft unklar: Müssen Forschende die Kenntnis von Straftaten verschweigen oder müssen oder sollten sie sie offenbaren? Die neue Handreichung des RatSWD beschäftigt sich mit der Klärung dieser Frage anhand von vier Praxisbeispielen. Diese kommen aus der Rechtsextremismusforschung, beschäftigen sich mit dem Bekanntwerden von Kindesmissbrauch, einer Selbsttötungsabsicht und einer möglichen Vernachlässigung von Pflegebedürftigen, die während eines narrativen Interviews bekannt wird. Ausführlich werden mit der Handreichung nun strafrechtliche, datenschutzrechtliche und weitere gesetzliche Vorgaben sowie Ethikleitlinien anhand der Beispiele erörtert und Lösungswege des Dilemmas anschaulich erklärt.
In Auftrag gegeben wurde die juristische Arbeit von der Arbeitsgruppe Forschungsethik und der Task Force Recht des RatSWD, die dazu auch die Praxisbeispiele erarbeiteten. Die Handreichung wurde von Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf und Mitarbeitern des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtstheorie, Informationsrecht und Rechtsinformatik der Universität Würzburg erstellt.
Zitiervorschlag: RatSWD (Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten). (2023). Handreichung „Umgang mit der Kenntnisnahme von Straftaten im Rahmen der Durchführung von Forschungsvorhaben“: Erstellt von Max Tauschhuber, Dr. Paul Vogel und Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf (Output Series, 7. Berufungsperiode Nr. 1). Berlin.
Link zur Handreichung: https://doi.org/10.17620/02671.74