Zulassungsfragen Künstlicher Intelligenz
Unter welchen Voraussetzungen darf der Staat die Einführung autonomer Maschinen überhaupt zulassen?
Künstliche Intelligenz ist zum alles beherrschenden Thema der Digitalisierung aufgestiegen. Jenseits der hiermit verbundenen Haftungs- und Datenschutzprobleme, stellt sich die Frage, wie wir uns als Gesellschaft gegenüber dem Phänomen Künstliche Intelligenz positionieren wollen. Wie kann ein Nebeneinander von Mensch und Maschine gelingen, wenn letztere zunehmend menschlichere Eigenschaften adaptiert? Um diese Frage zu beantworten, bedarf es nicht nur juristischer Expertise, sondern auch einer vom geltenden Recht losgelösten (Maschinen-)Ethik.
DIe Probleme beginnen bereits bei Fragen der Definition von Begriffen wie Künstlicher Intelligenz und Maschinellem Lernen, denen ein scheinbar alternativloser Anthropomorphismus zugrunde liegt. Ob derartige Vergleiche zum Menschen gerechtfertigt sind oder ob hierdurch die wichtigen Unterschiede in unzulässiger Weise verwischt werden, ist für das Recht nicht belanglos, wenn es dazu dienen soll, die neuen artifiziellen Akteure einer Regulierung zu unterwerfen.
Neu ist auch das Problemfeld einer möglichen Diskriminierung durch Algorithmen. Entscheiden Maschinen und Software tatsächlich stets neutral, wie gerne behauptet wird? Es besteht durchaus Anlass, diese These im Hinblick auf bestimmte automatisierte Entscheidungsfindungsprozesse zu hinterfragen, so etwa wenn US-amerikanische Psychologen bei der Beurteilung der Rückfallwahrscheinlichkeit von Straftätern auf eine Prognosesoftware zurückgreifen, die junge Schwarze gegenüber anderen Gefängnisinsassen deutlich zu benachteiligen scheint. Setzen sich menschengemachte Vorurteile im Einsatz von KI einfach fort, intensivieren sie sich womöglich sogar?