Neuerscheinung in ZfDR
09.01.2024Prof. Peuker publizierte jüngst zum Thama: "Datenschutz als Annexkompetenz. Zu Kompetenzgrenzen der europäischen KI-Regulierung im Bereich der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung durch die Mitgliedstaaten" in der ZfDR 2023, 384.
Der von der Kommission vorgelegte Entwurf für eine KI-Verordnung verbietet die Verwendung KI-gestützter biometrischer Echtzeit-Fernidentifizierungssysteme in öffentlich zugänglichen Räumen zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr. Als Kompetenzgrundlage für dieses Verbot benennt die Kommission ausdrücklich Art. 16 AEUV. Der einschlägige Art. 16 Abs. 2 UAbs. 1 S. 1 Var. 2 AEUV ist jedoch als Annexkompetenz ausgestaltet, wie der Beitrag von Professor Peuker näher ausführt: Der Unionsgesetzgeber kann Regelungen über Datenverarbeitungen im Rahmen von Tätigkeiten der Mitgliedstaaten nur dann erlassen, wenn diese Tätigkeiten in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen. Daran fehlt es bei rein innerstaatlichen Sachverhalten der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr durch Sicherheitsbehörden. Zudem verstößt das geplante Verbot gegen das unionsrechtliche Subsidiaritätsprinzip.