Unterprojekt 2 - Automatisierung im Verwaltungsverfahren
Effizienzsteigerung und Beschleunigung von Verwaltungsverfahren durch Automatisierung
Mit dem Einsatz neuer Technologien im Verwaltungsverfahren ist enormes Potential verbunden. Künstliche Intelligenzen sind in der Lage, riesige Datenmengen schnell zu durchsuchen, zu analysieren und darauf basierend eine Verwaltungsentscheidung zu treffen, so dass sich im Verwaltungssektor häufig auftretende Routineaufgaben und wiederkehrende Prozesse schneller bearbeiten lassen. Der Verwaltung bietet sich so die Möglichkeit, das Verwaltungsverfahren kostensparend und flexibler zu gestalten.
Ob die Verwaltung die Einsatzpotentiale künstlicher Intelligenz nutzt, hängt mit ihrem Aufbau und der Struktur ihrer Verfahren zusammen. Grundsätzlich liegt die Gestaltung des Verwaltungsverfahrens beim einfachen Gesetzgeber. Es ist also Sache des Gesetzgeber, darüber zu entscheiden, auf welche Weise er der aus Art. 20 GG herauszulesenden Verwaltungseffizienz Rechnung tragen will. Die Verfassung enthält hierbei Prinzipien, die der Verfahrenshoheit der Verwaltung einen einzuhaltenden Rahmen geben.
Exekutivaufgaben können in einem hochdifferenzierten Leistungs- und Sozialstaat nur wirksam vollzogen werden, wenn der Staat leistungsfähig ist und bleibt. Aus diesem Strukturprinzip folgt die Verpflichtung für alle Staatsorgane, öffentliche Aufgaben rasch und nachhaltig zu erfüllen. Hieran knüpft die Pflicht der Verwaltung, ein größtmöglich effizientes und effektives Verwaltungsverfahren zu führen.
Neben der effektiveren und effizienteren Ausgestaltung des Verfahrens, steigt beim Einsatz künstlicher Intelligenzen gleichzeitig auch das individuelle Rechtsschutzniveau der Bürger durch eine vereinfachte, passgenaue Handhabung. Der Zugang des Bürgers zum Rechtssystem wird vereinfacht; das Rechtsschutzniveau profitiert durch eine beschleunigte Verfahrensabwicklung und den zielgenaueren Ressourceneinsatz. So wird gleichermaßen dem Gebot der Verwaltungseffizienz und -effektivität wie den Grundsätzen rechtmäßigen staatlichen Handelns Rechnung getragen. Gleichzeitig involviert die Automatisierung von Exekutivaufgaben Risiken, wie etwa vorurteilsbehaftete Datensätze oder die mangelnde Aussteuerung von Sonderfällen.
Die Organisation des Verwaltungsverfahrens muss also die Chancen und Risiken der Automatisierung ins Gleichgewicht bringen: Auf der einen Seite kann ein sozialer und demokratischer Staat nur existieren und seine Aufgaben bewältigen, wenn er seine Verfahren effizient und effektiv gestaltet. Auf der anderen Seite stehen Organisationsrisiken, die in der personellen Bearbeitung von Einzelfällen durch den menschlichen Amtsträger ausgesteuert werden können.