Unterprojekt 3: Transnationale Ordnungsbildung
Die gegenwärtige technische Entwicklung bewirkt eine systemische Dezentralisierung von Ordnungsbildung. Diese Dezentralisierungsbewegung hin zu Netzwerkstrukturen bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Regelsetzung in diesen Strukturen komplett der staatlichen Sphäre entzogen wird. Vielmehr entstehen hybride Regelungsarrangements, die dem grundsätzlichen Bedürfnis nach Zentralisierung (etwa in der Kontrolle bestimmter Registraturen oder der Datenspeicherung) gerecht werden und dem basalen Schutz von Grund- und Menschenrechten der beteiligten Akteure dienen.
Damit geht eine grundsätzliche Neubestimmung von Territorialität einher, die insbesondere das völkerrechtliche Konzept des Nationalstaates vor Anpassungsaufgaben stellen. Gleichzeitig orientieren sich wichtige Regelungskonzepte, etwa im gemeinsamen digitalen Markt der Europäischen Union (EU) oder der Anwendung der EU-Datenschutzgrundverordnung am Begriff der Territorialität. Der besondere Ansatz neuer Netzwerktechnologien ist es, andere Entscheidungs- und Abgrenzungsfaktoren technischer oder ökonomischer Art für den Anwendungsbereich von Rechtsregeln zu finden als das physische Staatsgebiet. Die dadurch entstehende Regelungsstruktur würde den gegenwärtigen Trend zur Abkehr vom Nationalstaat weiter verstärken. Ein wichtiger Teil des hier vorgestellten Unterprojektes ist es auch, Empfehlungen sowohl für zentrale als auch für dezentrale Regelsetzung abzugeben, um politische Gestaltungsräume zu öffnen und den Schutz von Grund- und Menschenrechten auch im digitalen Raum sicherzustellen.