Bundestag verabschiedet Gesetz zur Einrichtung von Markttransparenzstellen sowohl für den Großhandel mit Strom und Gas als auch für den Kraftstoffbereich
23.11.2012Änderungen des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung
Aufgabe der in §§ 47a - 47l GWB n. F. geregelten beiden Markttransparenzstellen ist es, die Aufsicht über die Preisbildung auf den Großhandelsmärkten für Elektrizität und Gas zu verbessern und einen besseren Überblick über die Entwicklung der Kraftstoffpreise an Tankstellen zu erhalten. Ziel ist es u. a., die Aufdeckung von preisbezogenen Behinderungsmissbräuchen wie Kosten-Preis-Scheren und klassischen Kampfpreismissbräuchen (siehe dazu das entsprechende interdisziplinäre Forschungsprojekt) zu erleichtern. Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe wird beim Bundeskartellamt angesiedelt und soll eng mit der Bundesnetzagentur zusammenarbeiten. Im Hinblick auf die Markttransparenzsstelle für den Großhandel mit Strom und Gas erfolgt eine Zuordnung zur Bundesnetzagentur, die insoweit eng mit dem Bundeskartellamt kooperieren soll.
Der vom Bundestag in seiner Sitzung vom 9.11.2012 verabschiedete Text basiert auf den Empfehlungen des Wirtschaftsausschuss des Bundestages vom 7.11.2012. Materiell gibt es einige Änderungen im Verhältnis zu dem ursprünglichen Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 21. Juni 2012 insbesondere betreffend den Kraftstoffbereich. Neu an dem verabschiedeten Text ist, dass die von den Tankstellen zu meldenden Preisdaten nicht nur in Echtzeit an die Markttransparenzstelle zu übermitteln sind, sondern von dort ebenfalls in Echtzeit an private Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten weitergegeben werden können (§ 47k GWB n. F.). Damit hätten Verbraucher künftig die Möglichkeit, beispielsweise im Internet die jeweils günstigste Tankstelle zu finden. Neu in den Gesetzestext aufgenommen wurde eine Evaluierung der Markttransparenzsstellen.
Hier geht es zu einer Übersicht zu den Beschlüssen des Bundestages am 8. und 9. November 2012.
Hier geht es zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 21.6.2012 (BT-Drucks. 17/100060) mit Stellungnahme des Bundesrates ab S. 40.
Hier geht es zur Gegenäußerung der Bundesregierung vom 4.7.2012 zu der Stellungnahme des Bundesrates (BT-Drucks 17/10253).
Hier geht es zur (verabschiedeten) Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie vom 7.11.2012 (BT-Drucks. 17/11386).
Hier geht es zur Pressemeldung der Bundesregierung vom 9.11.2012.