Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas sowie für den Kraftstoffhandel (Markttransparenzstellen-Gesetz)
14.04.2012Referentenentwürfe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 27.3.2012 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas veröffentlicht. Ziel des Gesetzes ist die Sicherstellung einer transparenten und wettbewerbskonformen Preisbildung bei der Vermarktung und beim Handel mit Elektrizität und Gas auf der Großhandelsstufe. Unzulässige Marktmanipulationen sollen schnell aufgedeckt und sanktioniert werden können. Die neu zu schaffende Markttransparenzstelle soll beim Bundeskartellamt angesiedelt werden. Vorgesehen ist die Einfügung eines Neunten Abschnitts in das GWB (§§ 47a - 47g) sowie Änderungen im EnWG.
Am 3.4.2012 hat das Bundeswirtschaftsministerium in einer Ergänzung zum genannten Referentenentwurf neben Änderungen, die auf Anregung der betroffenen Behörden Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zurückgehen, die Erweiterung der Aufgaben der Markttransparenzstelle vorgeschlagen. Sie soll zusätzlich die Überwachung der Preisbildung auf den Kraftstoffmärkten übernehmen. Die Datenerhebung soll
nicht nur jede Änderung der Endverbraucherpreise an den öffentlichen Tankstellen, sondern auch die Abgabepreise der Mineralöllieferanten oder Großhändler umfassen. Ziel ist die Aufdeckung von Verstößen gegen das Kartellverbot sowie gegen das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung, u. a. in Form der sog. Kosten-Preis-Schere. Vorgesehen ist die Einfügung eines zusätzlichen § 47 h in das GWB vor.
Die Kosten-Preis-Schere ist u. a. Gegenstand des Forschungsprojekts Preisbezogene Behinderungsmissbräuche im ökonomisierten Unionskartellrecht.