Interview mit Dr. Björn Christian Becker für die Sportschau am 13.3.2024
13.03.2024Kartellrechtliche Zulässigkeit des neuen FIFA-Spielervermittlerreglements (FIFA Football Agent Regulations – FFAR)
Die sogenannten FIFA Football Agent Regulations (FFAR) sind seit ihrem Inkrafttreten im vergangenen Jahr Gegenstand von Gerichtsverfahren auf der ganzen Welt. In einem Interview mit Journalist Christian Mixa für einen Hintergrundbeitrag der ARD Sportschau äußert sich Dr. Björn Christian Becker zu kartellrechtlichen Problemen um das neue Spielervermittlerreglement der FIFA. Dabei erläutert Becker u. a., dass die FIFA sowohl als Unternehmen als auch als Unternehmensvereinigung im kartellrechtlichen Sinne anzusehen ist und damit den europäischen Wettbewerbsregeln unterliegt (Kartellverbot – Art. 101 AEUV, Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung – Art. 102 AEUV). Des Weiteren weist Becker darauf hin, dass insbesondere die von der FIFA geregelte Vergütungsbeschränkung („Fee cap“) als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung in Form eines sog. „Hardcore-Kartells“ betrachtet werden kann. In diesem Sinne hatte beispielsweise das LG Dortmund entschieden und der FIFA per einstweiliger Verfügung vom 24.5.2023 (Az.: 8 O 1/23 (Kart)) entschieden untersagt, ihr neues Reglement anzuwenden. Gleichzeitig hat das LG dem DFB verboten, die FFAR in ein nationales Spielervermittlerreglement umzusetzen. Die Entscheidung des LG Dortmund wurde durch das OLG Düsseldorf am 13.3.2024 bestätigt (siehe hier den Bericht von Becker zur mündlichen Verhandlung vor dem OLG Düsseldorf am 21.2.2024).
Der Sportschau-Bericht „Streit um Beschränkungen für Spielervermittler - Nächste Niederlage für die FIFA vor Gericht“ sowie das Interview (Text und Video) sind hier abrufbar. Eine PDF-Version ist hier zu finden.