Kampfpreise: Britisches Competition Appeal Tribunal verurteilt erstmals zu Strafschadensersatz
25.10.2012Urteil im Fall 2 Travel gegen Cardiff Bus
In seiner Entscheidung No. CA98/01/2008 vom 18.11.2004 (282 S.) stellte das Office of Fair Trading (OFT) den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch das Busunternehmen Cardiff City Transport Services Limited fest. Danach hatte Cardiff Bus mittels Kampfpreisen auf den Markteintritt seines Konkurrenten 2 Travel geantwortet und diesen schließlich aus dem Markt gedrängt. Wegen des geringen Umsatzes von Cardiff Bus sah das OFT davon ab, eine Geldbuße zu verhängen. Ausführungen zu dem vom OFT durchgeführten Preis-Kosten-Vergleich finden sich in Rn. 7.105ff. Das OFT hat sich vorliegend für die Average avoidable costs (AAC) als Maßstab entschieden (Rn. 7.158). Ausführungen zur Möglichkeit eines recoupment nach Ausschaltung des verdrängten Wettbewerbers hält das OFT im Hinblick auf die Rechtsprechung des EuGH (Tetra Pak) sowie des Competition Appeal Tribunal im Fall Aberdeen Journals zwar für entbehrlich. Sie finden sich aber in Rn. 7.247ff.
Mit einer follow on-Klage gerichtet auf Schadensersatz hat 2 Traval vor dem Competition Appeal Tribunal nun erfolgreich Strafschadensersatz (examplary damages) eingeklagt. Das Urteil im Fall No. 1178/5/7/11, (220 S.) datiert vom 5. Juli 2012. 2 Travel (in Liquidation) wurde Schadensersatz für entgangenen Gewinn in Höhe von £33,818.79 zugesprochen. Hinzu kommen £60,000 an Strafschadensersatz. Nicht zugesprochen haben die englischen Richter Schadensersatz u. a. für vertanen Einsatz von Managment-Zeit oder die Kosten der Liquidierung der insolvent gewordenen Gesellschaft.
Kampfpreise sind Gegenstand des Forschungsprojekts "Preisbezogene Behinderungsmissbräuche im ökonomisierten Unionskartellrecht" (Bien/Doganoglu/Schulz).