Intern
Prof. Dr. Florian Bien

Marktmachtmissbrauch durch Treuerabatte - Theorie und Praxis

13.07.2012

Seminarveranstaltung der Würzburger Arbeitsgruppe in Stuttgart

Am Donnerstag, 12. Juli 2012, reiste die Würzburger Arbeitsgruppe Preisbezogene Behinderungsmissbräuche im ökonomisierten Unionskartellrecht zu einer Seminarveranstaltung nach Stuttgart. In den Räumlichkeiten von CMS Hasche Sigle referierten Herr Dr. Ulrich Denzel, LL.M., Rechtsanwalt und Partner bei Gleiss Lutz, sowie Herr Per Rummel, Dipl.-Kulturwirt und Doktorand bei Prof. Bien, zum Thema Treuerabatte. Zu der aus Ökonomen und Rechtswissenschaftlern bestehenden Würzburger Gruppe gesellten sich weitere Stuttgarter Kartellanwälte. Der Abend klang im Restaurant Fässle aus.

Der Schwerpunkt des Vortrags von Herrn Rummel lag auf der Behandlung von Treuerabatten nach der Prioritätenmitteilung der Kommission, die er mit der von der Kommission in der INTEL-Entscheidung angewandten Testmethode verglich. Dort hatte die Kommission anhand der für INTEL verfügbaren Daten den "notwendigen Marktanteil" berechnet, den ein hypothetischer ebenso effizienter Wettbewerber erreichen müsste, um einen Abnehmer für den Verlust der von  INTEL gewährten Rabatte zu kompensieren. Um zu einem für das marktbeherrschende Unternehmen günstigen Ergebnis zu gelangen, hätte der notwendige Marktanteil kleiner als der sog. bestreitbare Teil der Nachfrage sein müssen. Abschließend erläuterte Herr Rummel u. a. seine Prognose, dass dem Equally efficient competitor-Test in Rabattfällen auch zukünftig nur eine verhältnismäßig geringe praktische Bedeutung zukommen wird. 

Herr Denzel erläuterte an einem praktischen Beispiel zunächst die unterschiedliche Wirkungsweise von retroaktiven und inkrementellen Rabattsystemen. Letztere werden vom Bundeskartellamt wesentlich weniger kritisch gesehen. In der Diskussion wurde darauf hingewiesen, dass inkrementelle Rabatte (Preissenkung wird nur auf die zusätzlich abgenommene Menge gewährt) bei entsprechender Ausgestaltung (Höhe) dieselbe verdrängende Wirkung entfalten können wie retroaktiv gewährte Rabatte (Preissenkung wird auf die gesamte abgenommene Menge berechnet). Weiterhin berichtete Herr Denzel von dem vom Bundeskartellamt im Dezember 2007 mit einer Bußgeldentscheidung abgeschlossenen Verfahren gegen SevenOne Media und IP Deutschland (Werbezeitenvermarktung) sowie von den anschließenden, bislang erfolglosen privaten Schadensersatzklagen von Wettbewerbern wie El Cartel Media.

 

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