Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung: Kampfpreise – selektive Preissenkungen – Quersubventionen
20.03.2012M. Krah, EuZW 2012, 207-208
In dem Vorabentscheidungsverfahren Post Danmark A/S gegen Konkurrencerådet (Rs. C-209/10) bezieht Generalanwalt Mengozzi in seinen Schlussanträgen umfassend Stellung zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen selektive Preissenkungen eines marktbeherrschenden Unternehmens missbräuchlich sein können gem. Artikel 102 AEUV. Eine Besonderheit des Falles stellt dabei der Umstand dar, dass das marktbeherrschende Unternehmen sowohl als Monpolist als auch zugleich auf einem liberalisierten Markt tätig war. In der Besprechung der Schlussanträge würdigt Matthias Krah die Thesen des Generalanwalts kritisch und ordnet die Problematik selektiver Preissenkungen in die Entscheidungstradition der Unionsgerichte ein. Er untersucht das Thema auch mit Blick auf die Prioritätenmitteilung (2009) der Kommission.
Matthias Krah ist Doktorand und Mitarbeiter am Lehrstuhl für globales Wirtschaftsrecht, internationale Schiedsgerichtsbarkeit und Bürgerliches Recht (Prof. Dr. Florian Bien), Juristische Fakultät der Universität Würzburg. Der Beitrag ist hervorgegangen aus dem Forschungsprojekt "Preisbezogene Behinderungsmissbräuche im ökonomisierten Unionskartellrecht".