„Rechtgeschäftliche Eigentumsübertragung nach Schweizer und französischem Recht“
07.12.2023Gastvorträge in der Vorlesung Rechtsvergleichung am 30.11.2023.
Im Rahmen der Vorlesung Rechtsvergleichung: Einzelne Institutionen von Prof. Bien stellten am Donnerstag, den 30.11.2023 Frau Prof. Dr. Ruth Arnet (Universität Zürich) und der französische Rechtswissenschaftler Julien Dubarry (Universität Saarbrücken) die schweizerische und französische Rechtslage betreffend die rechtsgeschäftliche Übereignung beweglicher und unbeweglicher Sachen vor. Während das Schweizer Recht dem Traditions- und Trennungsprinzip folgt, hat es das Abstraktionsprinzip verabschiedet. Das französische Recht steht im noch größeren Gegensatz zum deutschen Recht: Es arbeitet mit dem Konsens-, Einheits- und Kausalprinzip.