Sondergutachten der Monopolkommission zur 8. GWB-Novelle
02.02.2012Die Monopolkommission hat heute der Bundesregierung ein Sondergutachten gemäß § 44 Abs. 1 Satz 4 GWB zum Referentenentwurf zur 8. GWB-Novelle zugeleitet.
Das Gutachten trägt den Titel "Die 8. GWB-Novelle aus wettbewerbspolitischer Sicht":
- Referentenentwurf zur 8. GWB-Novelle [Hier]
- Pressemitteilung der Monopolkommission [PDF]
- Empfehlungen [PDF]
- Gutachten im Volltext [PDF]
Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium für die Bundesregierung auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik und Regulierung. Ihre Stellung und Aufgaben sind in den §§ 44 bis 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Die Monopolkommission besteht aus fünf Mitgliedern. Sie werden vom Bundespräsidenten für jeweils vier Jahre berufen. Den Vorsitz hat Prof. Dr. Justus Haucap, Direktor des Instituts für Wettbewerbsökonomie an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf inne. Ein weiteres Mitglied ist Prof. Dr. Daniel Zimmer, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Bonn.