Intern
Prof. Dr. Wolfram Buchwitz

Forschung

Die Forschungsschwerpunkte des Lehrstuhls liegen im Bereich des römischen Rechts, des Schiedsverfahrensrechts sowie des Schuld- und Sachenrechts.

  • Im römischen Recht stehen einerseits rein historische Fragestellungen im Fokus, etwa zu den Auswirkungen der antiken Gesellschaftsstruktur auf das römische Recht. Aber auch gegenwartsbezogene Fragen, etwa zu den Fortwirkungen des römischen Rechts bei der Entstehung des BGB und in der europäischen Rechtsentwicklung, gehören zu den Forschungsgegenständen. Im römischen Recht werden zur Zeit auch drei Promotionsvorhaben betreut.
  • Das moderne Schiedsverfahrensrecht (§§ 1025 ff. ZPO) wird sowohl insgesamt in seinen rechtlichen Strukturen als auch anhand konkreter Einzelfragen, etwa zum Verhältnis zwischen Schiedsgerichten und staatlichen Gerichten, untersucht. Dabei werden unter anderem auch neue rechtliche Entwicklungen mit einbezogen, die sich aus der Praxis ergeben; hier bringt Prof. Buchwitz seine Erfahrungen als Schiedsrichter und Rechtsgutachter mit ein. Im Schiedsverfahrensrecht werden zur Zeit drei Promotionsvorhaben betreut.
  • Im Schuld- und Sachenrecht behandelt Prof. Buchwitz derzeit vor allem das Werkvertragsrecht des BGB; hier bringt er seine praktischen Erfahrungen als Richter am Oberlandesgericht mit ein. Außerdem werden im Rahmen zweier vom Lehrstuhl betreuter Promotionsvorhaben Fragen aus dem allgemeinen Schadensrecht und aus dem Mietrecht juristisch und rechtsökonomisch untersucht.

     

Projekte

Projekt „Topica“

Ein gesondertes Forschungsprojekt, das am Lehrstuhl durchgeführt wurde, behandelt die Schrift „Topica“ von M. Tullius Cicero. Darin werden rhetorische Prinzipien anhand einer Fülle von juristischen Beispielen diskutiert, was das Werk zu einer Quelle von großem Interesse für Rechtshistoriker wie für Philologen macht. Daher wurden in einem interdisziplinären Projekt unter Beteiligung mehrerer Würzburger Wissenschaftler und auswärtiger Expertinnen und Experten die Wechselwirkungen zwischen antiker Rhetorik und römischem Recht anhand dieser Schrift analysiert. Im Oktober 2020 hat eine Tagung dazu stattgefunden, deren Ergebnisse 2023 veröffentlicht wurden (Buchwitz/Ehmer (Hrsg.), Ciceros Topica und sein Programm De iure civili in artem redigendo, Berlin 2023, zum Titel).

 

Projekt „Securitas“

In Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Xesús Pérez López von der Universität Rey Juan Carlos (Madrid) wird in einem größeren Forschungsprojekt die Frage der Rechtssicherheit im römischen Recht untersucht. Die Rechtssicherheit gehört zu den zentralen Prinzipien geordneter Rechtssysteme und wurde auch von den römischen Juristen thematisiert. Dies geschah jedoch vor einem anderen geistesgeschichtlichen Hintergrund als wir dies heutzutage tun. Daher wird in einer interdisziplinären Kooperation unter Zusammenarbeit mehrerer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Bereichen Rechtsgeschichte, klassische Philologie, Geschichte und Archäologie die Thematik näher untersucht werden. Dafür sind Workshops und Tagungen vorgesehen, das Projekt wird von der Fritz Thyssen Stiftung gefördert.