Schwerpunktbereich 1: Grundlagen des Rechts
SPB 1: Grundlagen des Rechts - Allgemeines/Inhalt
Dozentinnen und Dozenten
- Prof. Dr. Wolfram Buchwitz (Sprecher)
- Prof. Dr. Anja Amend-Traut
- Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf
- Prof. Dr. Steffen Schlinker
- Prof. Dr. Kyrill-A. Schwarz
- Prof. Dr. Stefan Thönissen
Lehrveranstaltungen
- Rechtsgeschichte vertieft (Privatrechtsgeschichte bzw. Geschichte der Rechtspflege) (2 SWS)
- Römisches Privatrecht (2 SWS)
- Kirchenrecht (2 SWS)
- Rechtsphilosophie vertieft (2 SWS)
- Juristische Methodenlehre und Rechtstheorie (2 SWS)
- Seminar (2 SWS)
Weitere Informationen zu den Veranstaltungen entnehmen Sie bitte dem Studienplan für Studienbeginn im Wintersemester bzw. dem Studienplan für Studienbeginn im Sommersemester.
Beschreibung der Lehrveranstaltungen
Privatrechtsgeschichte
Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht die historisch-rechtsvergleichende Entwicklung des Privatrechts der europäischen Länder, ausgehend von dessen römisch-kanonischen Wurzeln. Dieses an den mittelalterlichen Universitäten gelehrte, universelle Recht hat die nationalen Rechtsordnungen Europas maßgeblich beeinflusst. Die moderne Zivilrechtswissenschaft wie unser Rechtsdenken überhaupt können vollständig nur durchdrungen und verstanden werden, wenn dieses als Ius commune oder gemeines Recht bezeichnete Fundament in das Bewusstsein aufgenommen wurde.
Die moderne Internationalisierung der Juristenausbildung erscheint vor dem historischen Hintergrund nachgerade als deren Fortsetzung. Dieses Kontinuum zeichnet die Veranstaltung nach, indem zunächst, ausgehend von der Wiederbelebung des Römischen Rechts in Europa im 12. Jahrhundert, über dessen Zusammentreffen mit dem deutschen Rechtsstil des Usus modernus an der Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert beleuchtet wird. Weitere Stationen sind das Einwirken des Naturrechtsgedankens auf das Privatrecht bis zum Vernunftrecht der Aufklärung, die in die große Welle der Kodifikationen des 18. Jahrhunderts münden, die Historische Schule der Rechtswissenschaft und die Kodifikationen des Privatrechts, die das 19. Jahrhundert für Deutschland zuwege brachte. Schließlich trägt auch die Privatrechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts mit den Licht- und Schattenseiten des Gesetzespositivismus und der Interessenjurisprudenz vor dem Hintergrund der politischen Ereignisse dieser Zeit zum Verständnis des heute geltenden Rechts maßgeblich bei.
Römisches Privatrecht
Das römische Privatrecht ist eine der wichtigsten Grundlagen der europäischen Rechtskultur. Die entsprechenden Zusammenhänge zwischen dem antiken und dem modernen Recht werden schon in der Grundlagenvorlesung "Europäische Zivilrechtstradition" vermittelt, vor allem im Bereich des Schuld- und Sachenrechts. Darauf baut die Vorlesung "Römisches Privatrecht" auf und behandelt vor allem die Bereiche des Familien- und Erbrechts. Studierende erhalten einen vertieften Einblick in die Inhalte des antiken römischen Rechts und werden in die Lage versetzt, das Privatrecht aus einer breiteren, historisch-rechtsvergleichenden Perspektive besser zu verstehen.
Optionale Veranstaltung: Digestenexegese
In der Veranstaltung "Digestenexegese" werden Quellen aus dem antiken römischen Recht gelesen, übersetzt und gemeinsam inhaltlich diskutiert. Auf diese Weise erhalten die Studierenden einen unmittelbaren und forschungsnahen Einblick in die Methodik der rechtshistorischen Quellenanalyse. Thematisch wird jedes Semester ein anderer Bereich des römischen Rechts behandelt. Die Digestenexegese ist in der Regel in das Studienarbeitsseminar integriert, das Prof. Buchwitz jeweils anbietet (siehe Aushang). Sie kann aber auch ohne Seminarteilnahme als Kolloquium oder als propädeutisches Seminar besucht werden.
Kirchenrecht
Die Vorlesung bietet einen Überblick über die kirchliche Rechtsgeschichte von den Anfängen bis in die Gegenwart. Ausgehend von der Geschichte der Rechtsquellen werden dabei auch die materiellen Regelungsgegenstände des kanonischen Rechts summarisch beleuchtet und wichtige Etappen der Entwicklung des staatlichen Religionsrechts in der Neuzeit aufgezeigt.
Rechtsphilosophie vertieft
Die Vorlesung dient der vertieften Beschäftigung mit dem Pflichtstoff der Rechtsphilosophie. Sie behandelt, zumeist anhand ausgewählter Texte, zentrale Themen und Autoren der Geschichte der Rechtsphilosophie seit der Antike, aber auch Themen der Rechtsphilosophie der Gegenwart. Sie soll aber nicht nur der Stoffvermittlung dienen, sondern durch die gemeinsame Diskussion von Texten und Fragestellungen das selbständige Durchdenken rechtsphilosophischer Probleme einüben.
Juristische Methodenlehre und Rechtstheorie
Die Vorlesung befasst sich mit den grundlegenden Fragen juristischen Denkens und Handelns: Was ist Recht überhaupt? Warum gilt das Recht? Wie wenden wir das Recht (richtig) an? Gerade in politisch fragilen Zeiten - aber nicht nur in diesen - kommt es für Juristen entscheidend darauf an, die Voraussetzungen und Zielsetzungen von Recht ebenso zu (er)kennen wie auch die Folgen seiner Anwendung im Einzelfall (aber auch in verallgemeinerungsfähigen Kategorien) zu bedenken. Gerade in Ansehung der Systemumbrüche des 20. Jahrhunderts und der damit verbundenen Perversionen von Recht zielt die Vorlesung auch darauf ab, den Studierenden die Risiken einer methodisch unkritischen Rechtsanwendung vor Augen zu führen. Daneben will die Vorlesung auch verdeutlichen, wie eine Rechtssystem, der ein gewisses konservierendes Element eigen ist, auf Herausforderungen in einer sich wandelnden Gesellschaft reagieren kann. Welche Bedeutung hat also die Interpretation von Vorschriften und wie interpretiert man überhaupt methodengerecht? All dies gehört zum Grundwissen eines jeden Juristen, der sich verantwortungsvoll der ihm zur Verfügung stehenden Instrumente bedienen will.
Wichtiger Hinweis zur Korrektur der studienabschließenden Klausur
Im Schwerpunkt Grundlagen des Rechts werden keine Eil-/Schnellkorrekturen hinsichtlich der studienabschließenden Klausuren durchgeführt. Das bedeutet, dass keine vorgezogene Korrektur einzelner Arbeiten erfolgt. Die Arbeiten werden von Erst- und Zweitkorrektor in Anlehnung an das Verfahren im Ersten Juristischen Examen jeweils „en bloc“ korrigiert, um in jedem Fall eine Anonymität der Korrektur sicherzustellen und bei der Bewertung das Gesamtbild der eingereichten Arbeiten berücksichtigen zu können.
Bitte beachten Sie, dass Studierenden, welche die studienabschließende Klausur nicht während des Studiums (laut Studienplan ab dem 7. Semester), sondern erst nach dem schriftlichen Teil des Ersten Juristischen Staatsexamens ablegen, nicht garantiert werden kann, dass sie im nächsten direkt anschließenden Termin mit dem Referendariat beginnen können.