Frühere Projekte
Welcome to the page of the Würzburg Summer School.
From July 30 to August 3, 2018 the Professorship of Criminal Law, Criminal Justice, Legal Theory, Information and Computer Science Law the next Würzburg Summer School with the topic "Digitalization and Law" took place.
All information about the passed event can be found in the following program.
Program
July 30 – August 3, 2018 // Old University, Lecture Hall 2
Time | Title | Speaker |
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Sunday, July 29 2018 | ||
2 pm | Sightseeing Tour / | |
6 pm | Dinner
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Monday, July 30 | ||
9 am - 12 am | Law and Innovation | Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf, University of Würzburg |
2 pm - 5 pm | Introduction to the German Legal System
| Dr. Karin Linhart, University of Würzburg |
Tuesday, July 31 | ||
9 am - 12 am | Internet Yesterday, Today, and Tomorrow | Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf |
2 pm - 5 pm | open
| open |
Wednesday, August 1 | ||
9 am - 12 am | Automated Industry | Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf |
2 pm - 5 pm | open
| Prof. Dr. Sancinetti, Argentina |
Thursday, August 2 | ||
9 am - 12 am | Autonomous Cars | Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf |
2 pm - 5 pm | The Case Law System
| Roger Fabry, Barrister, University of Würzburg |
Friday, August 3 | ||
9 am - 12 am | Robots - Our New Partners!? | Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf |
2 pm - 3 pm | Written test
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Saturday, August 4 | ||
All Day (Voluntary) | Trip to Nürnberg |
Präsentationen
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Criptocurrency Agostina Aguilar
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The Crime of child Cyber-Pornography in the Argentine Criminal Code Camila Nijensohn
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Fully automated driving and its challenges for criminal law Rosario Alessandretti
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Lawyers and digital development Francisca Emilia Raffo
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Robotics: the attribution problem Agustín Varela
Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Recht (KDR) wurde 2018 am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtstheorie, Informationsrecht und Rechtsinformatik von Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf gegründet. Es richtete sich direkt an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Nordbayern, indem es praxisrelevante Probleme an der Schnittstelle zwischen Digitalisierung und Recht in den Fokus nimmt. Das Kompetenzzentrum wurde zum Teil durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert und nahm an dem Projekt MA-Netze-DiReKT der Juristischen Fakultät teil.
Digitalisierung verändert unser aller Leben. Das Tempo der Veränderungen und die Bedeutung, die diese Veränderungen für unsere gesamte Lebens- und Arbeitswelt haben, sind historisch wohl beispiellos. Es ist deshalb von überragender Wichtigkeit, dass die Technik auch in Zukunft dem Menschen dient und nicht umgekehrt.
Die Verteidigung dieser grundlegenden Human- und Gemeinwohlorientierung der Technik ist nicht zuletzt Aufgabe des Rechts. Es soll die technologische Entwicklung zähmen und in geordneten Bahnen halten. Dabei sind sämtliche Teilgebiete der Rechtsordnung von Bedeutung: Die verfassungsrechtlichen Grundlagen, insbesondere die Menschenwürde und die Grundrechte, das zivilrechtliche Haftungsregime mit Verschuldens- und Gefährdungshaftung, das Strafrecht als schärfste Waffe des Staates zur Verteidigung überragend wichtiger Rechtsgüter, aber auch das Datenschutzrecht, das Straßenverkehrsrecht, das Versicherungsrecht und viele andere Rechtsgebiete mehr.
Bereits im Jahr 2010 wurde vor diesem Hintergrund an der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg die Forschungsstelle RobotRecht gegründet. Diese hat es sich zur Aufgabe gemacht, die einschlägigen Rechtsfragen in enger Kooperation mit Disziplinen wie der wissenschaftlichen Technikfolgenabschätzung, den Ingenieurwissenschaften, der Ethik und der Ökonomie zu erforschen.
Das neue Kompetenzzentrum Digitalisierung und Recht soll die Ergebnisse dieser Arbeit allgemeinverständlich aufbereiten und einer breiteren Öffentlichkeit vermitteln. Unser Fokus liegt dabei auf der Wirtschaft Mainfrankens: Das Kompetenzzentrum richtet sich direkt an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Nordbayern, indem es praxisrelevante Probleme an der Schnittstelle zwischen Digitalisierung und Recht in den Fokus nimmt. Im Rahmen von Vorträgen, Workshops und Arbeitsgruppentreffen werden die Teilnehmer für die juristischen Problemfelder der Digitalisierung sensibilisiert und bekommen Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, die sie auf ihr einzelnes Unternehmen übertragen können.
Im Rahmen des Projekts fanden fünf Veranstaltungen in den Jahren 2018 und 2019 statt.
Am 19.07.2018 war die Auftaktveranstaltung mit dem Titel "Rechtliche Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen", bei der Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf zunächst das Kompetenzzentrum vorstellte. Im Anschluss referierte Nicolas Woltmann zu "Praxisprobleme selbstlernender Systeme" und Paul Vogel zum Thema "EU-DSGVO: Herausforderungen für KMU".
Am 01.10.2018 fand ein Workshop zum Thema "Ethik und Recht im Bereich Künstlicher Intelligenz" statt. Im Workshop sollten einzelne Problemfelder im Bereich KI identifiziert, analyisiert und im Anschluss gemeinsam potentielle Lösungskonzepte erarbeitet werden.
Da nach der Auftaktveranstaltung zahlreiche Einzelfragen in Bezug auf Digitalisierungsvorgänge in Arztpraxen und Krankenhäusern eingingen, fand am 10.01.2019 ein Workshop zu den rechtlichen Aspekten der Digitalisierung in Arztpraxen statt. Schwerpunkt der Veranstaltung war das Datenschutzrecht, was anhand eines Fragenkatalogs von den beiden wissenschaftlichen Mitarbeitern Dr. Severin Löffler und Paul Vogel vorgestellt wurde.
Am 14. und 15. März 2019 folgte die internationale Konferenz "Digitization, Artificial Intelligence and Law" im Toskana-Saal der Residenz. Informationen zur Tagung sind auf der Seite der Forschungsstelle RobotRecht zu finden.
Am 14.10.2019 fand der Themennachmittag "Ethik und Recht autonomer Systeme". Dabei gab es Vorträge zum "Rechtsrahmen autonomer Systeme" von Eric Hilgendorf, Anna Lohmann und Annika Schömig, "Philosophische Aspekte von Software-Agenten" von Julian Nida-Rümelin und Antonio Bikić, "Die Technik im autonomen Auto: Ein Blick in die Gegenwart" von Alexandra Kirsch und Adriano Mannino und im Anschluss eine Podiumsdiskussion.
Der VHB-E-Learning-Kurs „Interkulturalität, Ethik und Recht“ (ab WS 2014/15) – Innovatives und flexibles Lernen „along the way“
Die Grundprinzipien:
1. Studieren am Puls der Zeit
Der Kurs widmet sich einem alltagsnahen und hochaktuellen Themenbereich.
2. Interdisziplinarität:
Neue Perspektiven bereichern. Ein regelmäßiger Blick „über den Tellerrand“ der eigenen Fachdisziplin bringt nicht nur Abwechslung ins Studium, sondern wirkt auch Fachidiotie entgegen.
3. Flexibilität & Individualität:
Der Kurs lässt sich am PC/ Laptop oder auch über ein Tablet oder Smartphone bearbeiten. Tageszeit, Ort und Dauer der Kursbearbeitung können nach eigenen Lernbedürfnissen festgelegt werden – ob 15min zwischendurch im Bus, in der Uni-Bibliothek oder abends gemütlich auf Ihrem Sofa, entscheiden Sie selbst.
Tipp für Würzburger Studenten: Hier kann kostenlos „gesurft“ werden:
- Café im Max-Stern-Keller (Alte Universität)
- Uni Café
- Café Jenseits
- Zaubergarten
- Chelsea
- Café zum schönen René
- Markt 7
- Marienplatz
Worum geht es im Kurs?
Bei Kultur, Ethik und Recht handelt es sich um Konzepte, denen in unserer globalisierten Lebenswelt auf vielfältige Weise Relevanz zukommt. Die im Schnittstellenbereich bestehenden Wechselwirkungen sind mannigfaltig und uns im alltäglichen Handeln oftmals nicht bewusst. Was wir moralisch als Recht und Unrecht empfinden, steht in unmittelbarem Zusammenhang mit unserer sozio-kulturellen Prägung.
Doch nicht nur das subjektive Rechtsempfinden, sondern auch das geschriebene Recht ist ein „Kulturphänomen“. Seine Interpretation, Auslegung und Weiterentwicklung lassen sich stets auf kulturelle Werte zurückführen – kurzum: Recht ist Kultur. Sind wir ausschließlich mit unserem eigenen Rechtssystem vertraut, können wir das Ausmaß seiner kulturellen Bedingtheit nur schwer erkennen (vgl. Schroll-Machl 2007). Solche „blinden Flecken“ in unserer individuellen Wahrnehmung können vor allem in der (interkulturellen) Berufspraxis fatale Folgen haben – im juristischen Kontext etwa im Rahmen eines Gerichtsprozesses.
Erst die Auseinandersetzung mit dem „Anderen“ und „Unvertrauten“ eröffnet uns neue Perspektiven und befähigt uns schließlich auch zu einer tieferen Reflexion und Bewusstwerdung über die eigene Kultur.
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Was erwartet mich?
Der Kurs „Interkulturalität, Ethik und Recht“ widmet sich schwerpunktmäßig den Bedeutungsdimensionen und spezifischen Wechselwirkungen jener Konzepte. Er möchte somit den Grundstein zum kulturellen Perspektivwechsel bzw. zur Entwicklung interkultureller Kompetenzen legen. Die Auseinandersetzung mit Menschenrechten und kulturellen Werten (theoretisch und praxisbezogen im Kontext interkultureller Rechtsfälle) nimmt dabei einen wesentlichen Teil ein.
Als Kursteilnehmer erwartet Sie eine abwechslungsreiche Mischung aus kognitiven und erfahrungsorientierten Lerninhalten. Die Basis bildet das Lernen mit Karteikarten, die Ihnen schrittweise juristische und kulturwissenschaftliche Grundlagenkenntnisse vermitteln und zudem auch das analytische Denken schulen. Kreative Methoden, wie Mindmapping und Brainstorming, kommen dabei nicht zu kurz. In Ergänzung zu den Karteikarten unterstützen Lesetexte, Video-Clips, sowie kurze Übungen und Lernkontrollen die Verinnerlichung der Lerninhalte.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Kurs:
Für wen wurde der Kurs konzipiert? Werden bestimmte Vorkenntnisse vorausgesetzt?
Der Kurs wurde für Studierende aller Fachbereiche konzipiert und setzt keine besonderen Vorkenntnisse voraus. Da die spezifischen Wechselwirkungen zwischen den Konzepten Kultur und Recht den Schwerpunkt bilden, ist der Kurs insbesondere für Studierende der Rechts- und Kulturwissenschaften / Fremdsprachenphilologien eine sehr sinnvolle Ergänzung zu regulären Lehrveranstaltungen. Für Studierende aller anderen Fächer bedeutet er einen doppelten Gewinn: Eine Einführung ins Recht und in die Kulturwissenschaften.
Wer steht hinter diesem E-Learning-Kurs? Wie ist er entstanden?
Der E-Learning-Kurs ist das Ergebnis einer interdisziplinären Zusammenarbeit drei junger Nachwuchswissenschaftler der Uni Würzburg, deren Kompetenzbereiche in den Rechts- und Kulturwissenschaften, sowie der Südasienkunde, Pädagogik und Anglistik zu verorten sind.
Zum Kurs auf vhb.org.
“eGovernment in Europe, Germany and Greece” - Workshop in Thessaloniki
Unter dem Titel „eGovernment in Europe, Germany and Greece“ trafen sich vom 21.-27.Oktober 2015 griechische und deutsche Wissenschaftler und Studierende in Thessaloniki zu Vorträgen und Diskussion. Die Tagung des diesjährigen DAAD-Workshops fand in den Räumen der Rechtsanwaltskammer von Thessaloniki statt. Nach einem einleitenden Vortrag von Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf (Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtstheorie, Informationsrecht und Rechtsinformatik, Universität Würzburg) referierte die Lehrstuhlinhaberin für Strafrecht und Kriminologie der Partneruniversität Thessaloniki, Prof. Dr. Maria Kaiafa, über rechtliche Fragen zu Angriffen auf Informationssysteme. Auch von Vertretern der Universitäten der Ägäis, Hamburg und Makedonien gab es Beiträge zum Thema.
Einen interessanten Einblick in die praktische Umsetzung von eGovernment bot die Projektleiterin Julia Kloiber von „Code for Germany“, einer Initiative, die sich die Verbesserung von Transparenz und Open Data mithilfe von informierenden Apps für Bürger und Verwaltung als Ziel gesetzt hat.
Der letzte Workshop-Tag unter dem Motto „Students Day“ bot Studenten und Doktoranden die Plattform für eigene Vorträge.
Die letzten zwei Tage standen ganz im Zeichen des kulturellen Austauschs zwischen Griechenland und Deutschland und wurden von den Teilnehmern zum Kennenlernen von Land und Leuten genutzt.
4. Deutsch-Türkisches Symposium
Fünf Jahre Türkisches Strafgesetzbuch
24. - 27.06.2010
Würzburg, Alte Universität, Hörsaal II
Fünf Jahre Türkisches Strafgesetzbuch
Die Tagung hat den deutsch-türkischen Austausch strafrechtswissenschaftlicher Erkenntnisse zum Ziel, insbesondere die Untersuchung der Einflüsse des kontinentaleuropäischen Rechts auf das türkische Strafgesetzbuch im Lichte der umfassenden türkischen Strafrechtsreform von 2005. Die besondere Relevanz dieses Unternehmens rührt daher, dass wesentliche Teile des deutschen Strafrechts (speziell des Allgemeinen Teils des deutschen Strafgesetzbuches) in das türkische Strafgesetzbuch von 2005 übernommen wurden. Das Interesse der türkischen Strafrechtswissenschaft an den Grundfragen und -Problemen der deutschen Strafrechtswissenschaft ist daher immens. Für die letztere erschließt sich dabei zum einen die attraktive Möglichkeit eines weitreichenden Wissensexports. Zum anderen erhält sie Gelegenheit, die eigenen erprobten Konzepte in einen neuen Kontext zu stellen und dadurch ihren Blickwinkel auf sie um eine interessante Perspektive zu erweitern. Schließlich bietet die Tagung ein Forum zum kommunikativen Austausch, der dem interkulturellen Verständnis beider Gesellschaften förderlich sein wird.
Der Tagung liegt folgendes Konzept zugrunde: Ein türkischer Teilnehmer referiert über einen relativ genau abgegrenzten Komplex aus dem neuen türkischen Strafrecht (z.B. Kausalität, Notwehr usw.), wobei gerade auch Probleme angesprochen und Rezeptionsschwierigkeiten thematisiert werden. Das Koreferat hält ein deutscher Kollege, der die Fragestellung aus der Perspektive des deutschen Strafrechts aufgreift, Bezüge herstellt und Lösungsvorschläge formuliert. In der anschließenden Diskussion können so gemeinsame Positionen gefunden, verschiedene Herangehensweisen kennen gelernt und erörtert werden.
Vorläufiges Tagungsprogramm
24. Juni 2010 | |
25. Juni 2010 | |
09.15 Uhr | Eröffnung Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf / Dr. Silvia Tellenbach |
10.00 Uhr | Kausalzusammenhänge im türkischen Strafrecht Prof. Dr. Yener Ünver (Universität Yeditepe Istanbul) |
11.00 Uhr | KAFFEEPAUSE |
11.15 Uhr | Beleidigung im türkischen Strafrecht Prof. Dr. Hakan Hakeri (Universität Ondokuz Mayis Samsun) |
12.15 Uhr | Sicherungsmaßnahmen im türkischen Strafgesetzbuch (Art. 50-60 t-StGB) Prof. Dr. Emin Artuk (Universität Marmara Istanbul)Koreferent: Prof. Dr. Bernd Heinrich (HU Berlin) |
13.15 Uhr | MITTAGSPAUSE |
15.00 Uhr | Freiheitsberaubung im türkischen Strafrecht (Art. 109 t-StGB) PD Dr. Özlem Yenerer Cakmut (Universität Marmara Istanbul)Koreferent: Prof. Dr. Walter Perron (Universität Freiburg)
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16.00 Uhr | Straftaten gegen das Privatleben und die Intimsphäre (Art. 132-140 t-StGB) Prof. Dr. Bahri Öztürk (Universität Kültür Istanbul)Koreferent: Prof. Dr. Dr. Kristian Kühl (Universität Tübingen) |
17.00 Uhr | STADTFÜHRUNG |
19.00 Uhr | GEMEINSAMES ABENDESSEN |
26. Juni 2010 | |
09.15 Uhr | Irrtum im türkischen Strafgesetzbuch (Art. 30 t-StGB) Doz. Dr. Baris Erman (Universität Bilgi Istanbul) |
10.15 Uhr | Fahrlässigkeit im türkischen Strafgesetzbuch (Art. 22 t-StGB) Gülsün Ayhan Aygörmez (zur Zeit an der Universität Bielefeld) |
11.15 Uhr | KAFFEEPAUSE |
11.45 Uhr | Die Strafaussetzung zur Bewährung im türkischen Strafrecht Prof. Dr. Nur Centel (Universität Marmara Istanbul) |
12.45 Uhr | MITTAGSPAUSE |
14.30 Uhr | Verbreitung pornographischer Schriften im türkischen Strafrecht (Art. 226 t-StGB) Prof. Dr. Veli Özer Özbek (Universität Dokuz Eylül) |
15.30 Uhr | ENDE DES ZWEITEN TAGUNGSTAGES |
27. Juni 2010 |
Konzept der Tagung
„Europas Medizinforschung ist nicht gut genug, die medizinische Versorgung ist zu teuer und unsere Pharmaindustrie in der Welt nicht wettbewerbsfähig“; so der überaus deutliche Befund von Prof. Liselotte Hojgaard, Vorsitzende des Europäischen Medizinforschungsrats (EMRC). Das aktuelle Weißbuch „Künftige Strategie für die Medizinforschung in Europa“ zeigt, dass die medizinische Forschung in Europa im internationalen Wettbewerb weit zurück liegt und dringend Maßnahmen zu ihrer Verbesserung ergriffen werden müssen.
Dazu gehören eine intensivere Forschungsförderung, institutionelle Stärkung – eben unter anderem durch den neu gegründeten EMRC – sowie eine Entschlackung der die Forschung behindernden Europäischen Regelungen. Ein nicht unwesentliches Problem für die Forschung sind gerade die vielfältigen und teils widersprüchlichen rechtlichen Regelungsebenen. Die Notwendigkeit, verschiedene Kulturen auf einen gemeinsamen rechtlichen Nenner zu bringen, verursacht Konflikte und verlangsamt die Forschung. So wehren sich etwa Deutschland oder Italien gegen die freizügige Haltung Europas hinsichtlich der Embryonen- und Stammzellforschung, und es gibt erhebliche Uneinigkeit hinsichtlich der Förderungswürdigkeit gentechnologischer Forschungsprojekte, der Art und Weise der Finanzierung medizinischer Forschung, oder auch der erwünschten Ergebnisse.
Diese Uneinigkeit kann nicht einfach ignoriert oder wegreguliert werden, denn sie hat ihren guten Grund in den nationalen Kulturen und Moralvorstellungen. Die Idee „Europa“ basiert auch auf dem Respekt vor diesen Unterschieden und dem Versuch, sie einzubinden. Die einzelnen Staaten sollten deshalb auch weiterhin entscheiden können, wie sie die Freiheit der Forschung und sich die aus ihr ergebenden Vorteile einerseits mit möglicherweise drohenden Tabuverletzungen, begrenzten finanziellen Ressourcen oder gesellschaftlichen Bedrohtheitsgefühlen andererseits abwägen wollen. Für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Medizinforschung ist es jedenfalls dringend erforderlich, die Ressourcen und Fähigkeiten aus ganz Europa zu bündeln und gemeinsame Strategien zu entwickeln. Es ist also ein Kompromiss zu finden zwischen den berechtigten nationalen Eigenheiten und den nicht weniger berechtigten europäischen Gesamtinteressen. Ein erster Schritt in diese Richtung ist die Sichtung und Analyse der problematischen Situationen, ihrer theoretischen Hintergründe und die Erarbeitung möglicher Lösungswege.
Bilder der Tagung
Programm
19. Juni 2009 | |
12.00-12.30 Uhr | Begrüßung |
12.30-13.30 Uhr | Biomedizinische Forschung in Europa und die rechtlichen Vorgaben: Hilfe oder Hemmnis? Prof. Dr. Martin Lohse, Rudolf-Virchow-Zentrum, Universität Würzburg |
13.30-14.30 Uhr | Unterschiedliche (Rechts-)Kulturen – einheitliche Forschung? Prof. Dr. Rudolf Streinz, Universität München |
14.30-15.30 Uhr | Der Verweis auf „ethische Grundprinzipien“ als europäisches Embryonenschutzkonzept? Prof. Dr. Lothar Michael, Universität Düsseldorf |
15.30-16.00 Uhr | KAFFEEPAUSE |
16.00-17.00 Uhr | Das siebte Forschungsrahmenprogramm und seine Probleme Prof. Dr. Brigitte Tag, Universität Zürich |
17.00-18.00 Uhr | Der Status der Forschung in der europäischen Grundrechtscharta und der EMRK Prof. Dr. Carsten Nowak, Universität Siegen |
20. Juni 2009 | |
08.30-09.30 Uhr | Beschränkung der medizinischen Forschung durch Strafrecht? Prof. Dr. Christian Schwarzenegger, Universität Zürich |
09.30-10.30 Uhr | Die Forschung an Nicht-Einwilligungsfähigen als rechtliche Möglichkeit Prof. Dr. Henning Rosenau, Universität Augsburg |
10.30-11.00 Uhr | KAFFEEPAUSE |
11.00-12.00 Uhr | Beschränkung der Forschung durch Europarecht am Beispiel der Gentechnologie Prof. Dr. Winfried Kluth, Universität Halle-Wittenberg |
12.00-13.00 Uhr | Können europäische Vorgaben ein Tätigwerden des nationalen Strafgesetzgebers erzwingen? Prof. Dr. Gerhard Dannecker, Universität Heidelberg |
13.00-13.30 Uhr | MITTAGSPAUSE |
13.30-15.00 Uhr | PODIUMSDISKUSSION: Forschung und ihre moralischen und rechtlichen Grenzen: Im Zweifel für die Freiheit? Im Zweifel für die Patienten? Im Zweifel für den Gewinn? Prof. Dr. Jörg Hacker (Präsident des Robert-Koch-Instituts) Prof. Dr. Eckhard Pache (Universität Würzburg) Prof. Dr. Yener Ünver (Yeditepe Universität, Türkei) Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf (Universität Würzburg) |
zum Download
Biotechnologische Herausforderungen und rechtliche Reaktionsmöglichkeiten
Vorstudien zu einer Gesetzgebungslehre der Humanbiotechnologie.
Im Rahmen des Förderschwerpunktes „Ethische, Rechtliche und Soziale Aspekte der Modernen Lebenswissenschaften und der Biotechnologie“ (ELSA) fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung das auf zweieinhalb Jahre angelegte Projekt „Biotechnologische Herausforderungen und rechtliche Reaktionsmöglichkeiten. Vorstudien zu einer Gesetzgebungslehre der Humanbiotechnologie“.
Das Forschungsprojekt hat zum Ziel, eine Gesetzgebungslehre für den Bereich der Biotechnologie zu entwickeln. Es soll untersucht werden, welche Faktoren ausschlaggebend für erfolgreiche Regelungen in diesem Bereich sind und ob es Zusammenhänge zwischen bestimmten Eigenheiten eines Regelungsgebietes und bestimmten staatlichen Regelungsformen gibt.
Dementsprechend sollen vor allem folgende Fragen geklärt und beantwortet werden: Welche rechtlichen Möglichkeiten besitzt der Staat, um auf neue biotechnologische Herausforderungen zu reagieren? Welche Faktoren sind ausschlaggebend dafür, dass eine Regelung erfolgreich ist? Gibt es einen Zusammenhang zwischen bestimmten Eigenheiten eines Regelungsgebiets und bestimmten staatlichen Reaktionsformen? Sollte es einen solchen Zusammenhang geben?
Ziel ist es, dem Gesetzgeber klare und nachprüfbare Kriterien an die Hand zu geben, welche Regelungsform für welche Regelungsmaterie am geeignetsten ist. Dabei sind die besonderen Probleme des Biotechnologierechts zu berücksichtigen. Neben rasantem Erkenntnisfortschritt und besonderem Gefährdungspotential für grundrechtlich geschützte Rechtsgüter stellen sich in besonderem Maße ethische Fragen, die eine Konsensbildung im Rechtssetzungsprozess häufig erschweren.
Die Untersuchung ist rechtspolitischer und gesetzgebungstheoretischer Art. Es soll auf bestehenden Arbeiten zur Gesetzgebungslehre, insbesondere Arbeiten zur Rechtsformenwahl sowie zur Risikoregulierung aufgebaut werden. Auch soll eine „Fehleranalyse“ bereits ergangener Rechtssetzung stattfinden.
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