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  • Gesetze zum Arbeitsrecht
Prof. Dr. Christof Kerwer

Schwerpunktbereich

Arbeitsrecht im Unternehmen

Der Schwerpunktbereich Arbeitsrecht im Unternehmen zeichnet sich durch seine besonders hohe praktische Relevanz aus. Über 33 Millionen Menschen sind in Deutschland als Arbeitnehmer abhängig beschäftigt, mehr als 90 % der deutschen Bevölkerung ist in zumindest einem Sozialversicherungszweig versichert. Allein bei den Arbeitsgerichten werden jährlich ca. 400.000 Klagen eingereicht. Dementsprechend hoch ist der Bedarf an qualifizierten Juristen mit soliden Kenntnissen im Arbeits- und Sozialrecht. Durch eine Spezialisierung auf diesen Gebieten erschließt sich dem Absolventen ein breites Spektrum an Berufsfeldern. Es reicht von den klassischen juristischen Berufen in der Justiz (Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit), der Anwaltschaft (mit Spezialisierung als Fachanwalt im Arbeits- und/oder Sozialrecht) und der Verwaltung (z.B. bei der Bundesagentur für Arbeit, den Krankenkassen und Berufsgenossenschaften) bis hin zu einer Tätigkeit in der Wirtschaft (Rechts- und Personalabteilungen der Unternehmen) und in Verbänden (vor allem bei Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden).

Um die Studierenden des Schwerpunktbereichs auf diese beruflichen Tätigkeiten vorzubereiten, wird ihnen in einem zweisemestrigen Turnus das Arbeitsrecht in seiner gesamten Breite einschließlich des dazu gehörenden Verfahrensrechts sowie der europäischen, gesellschaftsrechtlichen und sozialrechtlichen Bezüge vermittelt. Auf arbeitsrechtlichem Gebiet werden zum einen die in der Pflichtvorlesung erworbenen Kenntnisse im Individualarbeitsrecht vertieft und zum anderen die verschiedenen Teilbereiche des kollektiven Arbeitsrechts in drei sich ergänzenden Lehrveranstaltungen behandelt. Hinzu kommen Vorlesungen zum Europäischen Arbeitsrecht und zum Arbeitsgerichtlichen Verfahren. Im Sozialrecht werden ausgehend von den Grundlagen die sozialen Sicherungssysteme und deren Unternehmensbezüge im Einzelnen vorgestellt. Schließlich wird im Schwerpunktbereich pro Semester zumindest ein Seminar angeboten, bei dem die Gelegenheit besteht, eine Studienarbeit im Sinne von § 52 I Nr. 1 StPrO Stand 2016 anzufertigen.

Die Dozenten des Schwerpunktbereichs:

- Prof. Dr. Martin Diller
- Prof. Dr. Christof Kerwer
- Prof. Dr. Eckhard Kreßel
- Prof. Dr. Stephan Gräf

Wichtiger Hinweis zur Korrektur der studienabschließenden Klausur

Im Schwerpunkt Arbeitsrecht im Unternehmen werden keine Eil-/Schnellkorrekturen hinsichtlich der studienabschließenden Klausuren durchgeführt. Das bedeutet, dass keine vorgezogene Korrektur einzelner Arbeiten erfolgt. Die Arbeiten werden von Erst- und Zweitkorrektor  in Anlehnung an das Verfahren im Ersten Juristischen Examen jeweils „en bloc“ korrigiert, um in jedem Fall eine Anonymität der Korrektur sicherzustellen und bei der Bewertung das Gesamtbild der eingereichten Arbeiten berücksichtigen zu können.

Bitte beachten Sie, dass Studierenden, welche die studienabschließende Klausur nicht während des Studiums (laut Studienplan ab dem 7. Semester), sondern erst nach dem schriftlichen Teil des Ersten Juristischen Staatsexamens ablegen, nicht garantiert werden kann, dass sie im nächsten direkt anschließenden Termin mit dem Referendariat beginnen können.