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Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Privatrecht sowie Internationales Privatrecht

Schwerpunktbereiche 3 und 4

Allgemeine Informationen zu den Schwerpunktbereichen 3 und 4

Inhalte der Schwerpunktbereiche 3 und 4

Die Schwerpunkte 3 (IPR und Rechtsvergleichung) und 4 (Europäisches und internationales Privat- und Handelsrecht und Schiedsgerichtsbarkeit) bestehen aus einem gemeinsamen Kernbereich (IPR und IZVR) und zwei separaten Zweigen SPB 3: Rechtsvergleichung; SPB 4: Europäisches Privatrecht, Internationales Handelsrecht)

Beide Schwerpunkte befassen sich mit dem Phänomen, dass zivilrechtliche Rechtsbeziehungen in der Praxis häufig einen grenzüberschreitenden Charakter haben, sei es, dass Unternehmen, Verbraucher oder Arbeitnehmer grenzüberschreitende Verträge schließen, Ehegatten unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben, Erblasser in einem anderen Staat ansässig sind als die Erben oder Verkehrsunfälle sich im Ausland ereignen.

In allen diesen Fällen ist keineswegs die Anwendbarkeit deutschen Rechts zu unterstellen, sondern das anwendbare Recht anhand des Internationalen Privatrechts (IPR) zu bestimmen. Im Fall eines Rechtsstreits stellt sich die Frage, in welchem Staat geklagt werden kann, und ob ein Urteil schließlich auch im Ausland anerkannt und vollstreckt werden wird (Fragen des Internationalen Zivilverfahrensrechts, IZVR) – IPR und IZVR sind Gegenstand beider Schwerpunkte.

Beispiele

1. Amazon verwendet in seinen AGB eine Rechtswahlklausel: Anwendbar ist luxemburgisches Recht.
Ist das zulässig? Kann Amazon auch eine Gerichtsstandsvereinbarung mit der ausschließlichen Zuständigkeit der luxemburgischen Gerichte in seine AGB stellen?

2. Ein Syrer „verstößt“ seine syrische Ehefrau und lässt dies durch ein geistliches Gericht in Syrien protokollieren. Sind die Eheleute auch aus Sicht des deutschen Rechts geschieden? Erkennen wir Privatscheidungen an? Widerspricht die einseitige Möglichkeit für den Mann, nach islamischem Recht, die Ehefrau zu verstoßen, unseren rechtsstaatlichen Grundsätzen?

  • IZVR: Welches Gericht ist zuständig? Werden ausländische Urteile in Zivilsachen im Inland anerkannt und vollstreckt?
  • IPR: Welches Recht ist bei grenzüberschreitenden Sachverhalten anwendbar (Vertragsrecht, Deliktsrecht, Sachenrecht, Familienrecht. Erbrecht)?

Rechtsvergleichung: Ist fremdes Recht anzuwenden, stößt man schnell auf das Phänomen, dass in ausländischen Rechtsordnungen nicht nur manche konkreten Rechtsfragen anders gelöst werden, sondern dass oft auch eine andere Rechtsquellenhierarchie, Systematik und Denkweise herrscht. Damit befasst sich die Privatrechtsvergleichung, zu der zwei aufeinander aufbauende Vorlesungen angeboten werden.

In Schwerpunkt 3 wird außerdem eine Vertiefungsveranstaltung zum Internationalen Familien- und Erbrecht angeboten.

  • Internationales Privatrecht, 4 SWS (SoSe)
  • Intern. Zivilverfahrensrecht, 2 SWS (WS)
  • Vertiefung Internationales Erb- und Familienrecht, 2 SWS (WS)
  • Rechtsvergleichung: Einführung, 2 SWS (SoSe)
  • Vertiefung Rechtsvergleichung: Einzelne Institutionen, 2 SWS (WS)
  • Plus Seminar und Examinatorium
  • Optional Vorbereitungsseminar für die Studienarbeit     
     

Das Schwerpunktstudium kann in jedem Semester begonnen werden, aber das Sommersemester ist besser geeignet!

  • 1. Schwerpunktsemester (SoSe): Rechtsvergleichung, Einführung  (2 SWS), IPR (4 SWS)
  • 2. Schwerpunktsemester (WS): Rechtsvergleichung, Vertiefung (2 SWS); Internationales Erb- und Familienrecht (2 SWS), IZVR (2 SWS);
    eventuell Grundlagenseminar als Vorbereitung für Studienarbeit
  • 3. Schwerpunktsemester (SoSe oder WS): Studienarbeitsseminar (2 SWS), Examinatorium (1 SWS) und studienabschließende Klausur

 

Internationales Handelsrecht und Schiedsgerichtsbarkeit: Für wichtige Bereiche des Zivil- und Handelsrechts, wie etwa das Kaufrecht, existiert international einheitliches Recht. Das in der Praxis wichtigste Übereinkommen ist die Convention on the International Sale of Goods, kurz CISG. Zum IHR gehört weiter die Handelsschiedsgerichtsbarkeit, die sich als Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit insbesondere bei grenzüberschreitenden Verträgen etabliert hat. Es wird geschätzt, dass mehr als 50 % der B2B-Verträge solche Schiedsklauseln enthalten. Die Vorlesung befasst sich mit der Zulässigkeit, dem Ablauf und der Durchsetzbarkeit von Schiedsverfahren und Schiedssprüchen.
Beispiel: Sie treten nach dem Studium eine Stelle als Unternehmensjurist in einem großen Industrieunternehmen an. Ihre erste Aufgabe besteht darin, einen Vertrag für den Ankauf von Rohprodukten aus dem außereuropäischen Ausland zu entwerfen. Dabei bittet Ihre Chefin Sie, besonders auf das anwendbare Recht zu achten, denn sie habe gehört, sonst könne das UN-Kaufrecht gelten. Außerdem solle bei Streitigkeiten nach Möglichkeit ein deutsches Gericht oder ein Schiedsgericht entscheiden, da man den Gerichten in dem betreffenden ausländischen Staat nicht traue. Welche Klauseln sollten Sie in den Vertrag mit aufnehmen?

Europäisches Privatrecht: Ein besonderes Bedürfnis für angeglichenes oder vereinheitlichtes Privatrecht besteht in der EU (Stichwort Binnenmarkt). Daher hat der europäische Gesetzgeber zahlreiche Materien des wirtschaftsrelevanten Privatrechts durch Verordnungen und Richtlinien harmonisiert. Die Vorlesung „Europäisches Privatrecht“ befasst sich mit Zielen, Kompetenzen, Auslegung und einzelnen Materien des EU-Privatrechts wie dem Verbraucherrecht. Hierbei werden das allgemeine und besondere Schuldrecht des BGB vertieft.

  • Internationales Privatrecht, 4 SWS (SoSe)
  • Intern. Zivilverfahrensrecht, 2 SWS (WS)
  • Internationales Handelsrecht und Schiedsgerichtsbarkeit 2 SWS (SoSe oder WS)
  • Europäisches Privatrecht, 2 SWS (WS)
  • Plus Seminar und Examinatorium               
  • Optional Vorbereitungsseminar für die Studienarbeit
     

Das Schwerpunktstudium kann in jedem Semester begonnen werden, nachstehend ein Vorschlag mit Beginn im SoSe

  • 1. Schwerpunktsemester: IPR  (4 SWS); Int. Handelsrecht und Schiedsgerichtsbarkeit (2 SWS)
  • 2. Schwerpunktsemester: Europäisches Privatrecht  (2 SWS); IZVR (2 SWS);
    eventuell Grundlagenseminar als Vorbereitung für Studienarbeit
  • 3. Schwerpunktsemester: Studienarbeitsseminar (2 SWS), Examinatorium (1 SWS) und studienabschließende Klausur

  • Interessante, zukunftsträchtige und praxisrelevante Themen
  • kleine Gruppen und individuelle Betreuung
  • Vertiefung in Kernbereichen des Privatrechts
  • Deutsches Zivilrecht aus einer neuen Perspektive
  • Propädeutisches Seminar zur Vorbereitung auf die Studienarbeit möglich
  • In jedem Semester wird ein Examinatorium zur Vorbereitung auf die studienabschließende Klausur angeboten
  • Platz im Schwerpunkt garantiert.