Hilfsmittelbekannmachung
Bekanntgabe der zugelassenen Hilfsmittel
Als fachspezifische Hilfsmittel sind für Klausuren, die unter der Aufsicht des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie (Prof. Dr. Laura Münkler) geschrieben werden, die einschlägigen Textbücher sämtlicher Verlage zugelassen. Hinsichtlich der Zulässigkeit von Markierungen und Kommentierungen in diesen Texten findet die Regelung für die Erste Juristische Staatsprüfung (Hilfsmittelbekanntmachung EJS) Anwendung.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise (Fragen und Antworten) dazu auf der Homepage des Landesjustizprüfungsamtes.
Ergänzender Hinweis:
Mit Blick auf die zugelassenen Hilfsmittel im Rahmen der studienabschließenden Klausur wird auf die allgemeine Hilfsmittelbekanntmachung zum Schwerpunktbereichsstudium hingewiesen.