Ankündigung Grundlagenseminar
18.01.2008Grundlagenseminar und Seminar im Rahmen des Begleitstudiums und Aufbaustudiums zum Europäischen Recht
Im Sommersemester 2008 werde ich gemeinsam mit Frau Prof. Dr. Stefanie Schmahl und Herrn Dr. Eckhart von Bubnoff, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D., ein Seminar zum Völker- und Europarecht veranstalten über
„Neuerungen des Lissabonner Vertrags, Fortentwicklung des Europäischen Rechtsraums und der Europäisierung und Internationalisierung des Strafrechts“.
Im Rahmen dieses Seminars besteht die Möglichkeit, voraussichtlich 25 Seminararbeiten anzufertigen aus folgender
Themenliste:
Völkerrecht
1. Geschichte der internationalen Strafgerichtsbarkeit
2. Die rechtlichen Grundlagen der internationalen Strafgerichtshöfe und ihr Verhältnis zum Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
3. Status und Rolle von Staatsanwälten bei internationalen Strafgerichtshöfen
4. Die Verfahrensordnungen der internationalen Strafgerichtshöfe im Spannungsfeld von inquisitorischen und adversatorischen Verfahrensgrundsätzen
5. Das materielle Völkerstrafrecht – Grundlagen und Inhalte
6. Immunität von Staatsrepräsentanten bei Kriegsverbrechen, Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
7. Grundlagen und Probleme des völkerrechtlichen Auslieferungsrechts
Europarecht
8. Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Titel IV AEUV) – Ziele, Wege und Ansätze einer intensiveren Zusammenarbeit
9. Erweiterung der strafrechtsbezogenen Regelungs-, Steuerungs- und Harmonisierungskompetenzen durch den AEUV 2007
10. Trias der Kompetenzüberschreitungsschranken in der EU
11. Nationales „Frühwarnsystem“: mitgliedstaatlich-parlamentarische Rechte, Einflussmöglichkeiten, Vorbehalts- und Kontrollmechanismen im europäischen Gesetzgebungsverfahren
12. Ist eine originäre Strafgesetzgebungskompetenz der EU zum Schutz ihrer finanziellen Interessen nach künftigem Vertragsrecht zulässig und wünschenswert?
13. Auflösung der Pfeilerstruktur: Von der intergouvernementalen zur supranationalen Rechtsetzung im Bereich justizieller Zusammenarbeit in Strafsachen
14. Rahmenbeschlüsse und Richtlinien als harmonisierende Rechtsakte – Parallelen und Unterschiede
15. Strafrechtsbezogene Annexkompetenz zur Durchsetzung von Gemeinschaftspolitiken nach der EuGH-Rechtsprechung und dem AEUV 2007
16. Initiativrechte zur europäischen Gesetzgebung nach geltendem und künftigem Vertragsrecht, Steuerungsmomente der Ausübung und Grenzen
17. Abstimmungsmodalitäten der EU Gesetzgebungsorgane, Ausbalancierung des künftigen Mehrheitsprinzips (Rat) und nationale „Notbremse“ (§§ 69 e, f Abs. 3 AEUV)
18. Verstärkte Zusammenarbeit im Rahmen der dritten Säule – Voraussetzungen, Ziele, Verfahren und Risiken
19. Umsetzung von EU-Rechtsakten in nationales Recht am Beispiel des Rahmenbeschlusses zum Europäischen Haftbefehl
20. Gemeinschaftsrechts- und unionsrechtskonforme Auslegung – Pflicht, Reichweite und Grenzen im strafrechtlichen Bereich
21. Leitprinzip der gegenseitigen Anerkennung und gebotene Abfederung durch vertrauensbildende Maßnahmen
22. Europäischer Haftbefehl – Inhalt, Funktion und Schwierigkeiten
23. Europäischer Beweistransfer und strafprozessuales Schutzniveau
24. Europäisches ne bis in idem im Spiegel der Rechtsprechung des EuGH
25. Beilegung von Kompetenzkonflikten in Strafsachen bei grenzübergreifender Kriminalität
26. Eine europäische Staatsanwaltschaft? Rechtsgrundlage, Zuständigkeit und Funktionsweise im Justizgefüge
27. OLAF –Aufgabenschwerpunkte und Ermittlungsbefugnisse
28. Eurojust - Organisation, Koordinierungsauftrag und erweiterte Initiativbefugnisse
29. Europol auf dem Weg zu operationellen Befugnissen
30. Überprüfung unionaler Rechtsetzung im Strafrecht – zuständige Kontrollinstanzen und Prüfungsmaßstäbe
31. Kooperationsverhältnis und Konfliktpotential zwischen Bundesverfassungsgericht und EuGH: Prüfungskompetenz bei der Umsetzung und Anwendung von EU-Recht
32. Künftige Verbindlichkeit der Grundrechtscharta und EU-Beitritt zur EMRK – Auswirkungen auf den gerichtlichen Rechtsschutz
33. Europäische Kommission - Aufgaben, Organisation, strategische Arbeitsplanung
34. Europäischer Rat und Ministerrat, Funktionen im europäischen Organgefüge
35. Europäisches Parlament, parlamentarische Mitwirkungsverfahren und Rollenstärkung nach dem Lissabonner Vertrag
36. Die Umsetzung von Antiterrormaßnahmen der Vereinten Nationen ins Gemeinschaftsrecht - Ausgangslage, Rechtsinstrumente, Rechtsschutz, Rechtsprechung“.
Das Seminar findet als Blockveranstaltung statt, bei der am 25. und 26. April 2008 die Referate gehalten und diskutiert werden. Anschließend findet vom 11. bis zum 13. Juni 2008 eine Exkursion nach Den Haag mit Besuchen u.a. des Internationalen Strafgerichtshofs sowie von Europol und Eurojust statt. Für die Teilnahme entstehen Fahrt- und Übernachtungskosten, die von den Teilnehmern zu tragen sind. Die Seminarteilnahme umfasst obligatorisch sowohl den Besuch der Blockveranstaltung in Würzburg als auch die Exkursion nach Den Haag.
Das Seminar wird mit seinen europarechtlichen Themen als Veranstaltung im Rahmen des Begleitstudienganges und des Aufbaustudienganges Europäisches Recht und mit allen Themen als Grundlagenseminar anerkannt.
Für den Fall, dass nicht für alle Interessenten ein Seminarplatz vorhanden ist, erfolgt die Auswahl der Seminarteilnehmer nach folgenden Kriterien:
· Leistung
Maßgeblich für 15 Seminarplätze ist die Durchschnittsnote der Zulassungsklausuren zur Zwischenprüfung oder diejenige der Zwischenprüfungsklausuren (die bessere Durchschnittsnote wird zugrundegelegt). Berücksichtigt werden ergänzend Leistungsnachweise, die nach der Zwischenprüfung im Schwerpunktbereich Europäisches öffentliches Recht und Völkerrecht erworben worden sind.
· Studienfortschritt
6 Seminarplätze werden absteigend nach der Anzahl der absolvierten Semester vergeben. Sollten nach dieser Auswahl mehrere Bewerber gleichrangig sein, werden auch hier Leistungskriterien herangezogen.
· 4 Seminarplätze sind für Teilnehmer des Aufbaustudiums im Europäischen Recht vorgesehen und werden unter diesen Teilnehmern nach dem bisherigen Studienfortschritt verteilt, bei gleichem Studienfortschritt verlost.
Keine Rolle spielt der Zeitpunkt der Anmeldung zum Seminar. Die Anmeldung muss jedoch grundsätzlich persönlich erfolgen.
Alle Seminarbewerber haben bei der Anmeldung ihre Immatrikulationsbescheinigung sowie den Nachweis über die Note der Zulassungsklausuren zur Zwischenprüfung bzw. die Zwischenprüfungsklausuren bzw. die Teilnahme am Aufbaustudiengang im Original sowie in Kopie zum Verbleib vorzulegen. Die Zulassungsentscheidung und alle weiteren Informationen werden den Seminarbewerbern so bald wie möglich per Mail zugeleitet.
Die Anmeldung zu diesem Seminar erfolgt am
Donnerstag, 24. Januar 2008 von 9 Uhr c.t. bis 12 Uhr
am Lehrstuhl in Raum 217 (Alte Universität).
Die Vorbesprechung und Themenvergabe findet am
Freitag, 08. Februar 2008 statt.
Der Zeitpunkt wird noch festgelegt.